Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns



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Schließlich wurde (2. September 1786) dem Stift Garsten über die 
Gründe des aufgehobenen Kapuzinerklosters die Grundherrlichkeit, das dominium 
directum (die Abforderung der grundherrlichen Gebühren) überlassen, nicht 
aber das dominium utile (der wirkliche Genuß, Befugnis zur Disposition, 
Vermietung, Veräußerung); Garsten habe wohl das grundherrliche Recht nicht 
ausgeübt aus Schonung gegen die Mendikanten, werde es aber ausüben 
wollen, wenn der Grund in Privathände gekommen sein werde. Der Religions- 
fond könnte allerdings jetzt für den Augenblick teurer verkaufen, wenn die 
grundherrliche Gabe nicht bestünde, anderseits aber würden dem Stift Garsten 
wichtige grundherrliche Einkünfte entgehen, welche zu Kapital geschlagen in der 
Folge weit beträchtlicher sein dürften als die jetzige Verminderung der Kauf- 
summe. Später würden ja ohnedies die Stiftseinkünfte mittels der Abbés 
Commendataires zum Bedürfnis des Religionsfonds verwendet werden. 
Am 26. September 1786 kaufte Andreas Eberstaller, bürgerlicher 
Handelsmann in Steyr, das Klostergebäude um 6125 fl.; geschätzt war es 
auf 2500 fl. von der Stadt Steyr Werkverständigem, von der Stadt Linz 
Baumeister auf 1800 fl. Dem Religionsfond hatte es bis zum Verkauf nur 
72 fl. Zins für den verpachteten Garten abgeworfen. Die Räumung des 
Klosters erfolgte erst nach dem Verkauf. 
Die Realitäten blieben bei der Familie Eberstaller bis 1864. Durch 
weitere Verkäufe gelangten sie 1891 an Leopold Werndl. Das Besitztum trägt 
heutzutag die Nummern 5 und 7 Garstenstraße. 
„Wie ein Schloß liegt die Villa Werndl in ihrem herrlichen Parke, ein prächtiges 
Marmorportal, das die reiche Abtei Garsten schmückte, führt aus dem Garten in das 
Gebäude, in dem einst arme Kapuzinermönche wohnten. Es ist zu einer komfortablen 
Villa umgebaut und nur noch in einem Teile sind Spuren des alten Baues bemerkbar, 
der dort eine offene Halle gegen den Garten zu gebildet haben dürfte. Die Kirche des 
1786 aufgehobenen Klosters wurde abgerissen, das Kreuz, welches vor ihr stand, ist noch 
erhalten, fromme Hände schmücken es.“ (Schmidel, „Steyrer Zeitung“ 17. Jänner 1904.) 
60. Das Kapuzinerkloster und das Karmelitenkloster in Linz. 
Die Vorstadtpfarren St. Matthias und St. Josef. 
Der bei den Kapuzinern im Weingarten errichteten St. Matthiaspfarre 
wurden 417 Häuser mit 5792 Seelen zugewiesen, der St. Josefspfarre an der 
Karmeliterkirche 305 Häuser mit 4396 Seelen inklusive St. Peter in der 
Zizlau; der Stadtpfarre verblieben 365 Häuser, 6035 Seelen. 
Nach bischöflicher Anordnung dd. 3. Mai 1785 sollten die beiden Vorstadt- 
pfarren am Pfingstsonntag in Amtstätigkeit treten. 
Am 2., 3., 4. Mai nahmen die Karmeliter zum erstenmal an der Bitt- 
prozession teil, am 14. Mai, Pfingstsamstag, hielt Kanonikus Sutter als 
Pfarrer bei St. Josef die erste pfarrliche Funktion, die Taufwasserweihe in 



	        
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