Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns


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bequemer und mit weniger Kosten (als vielleicht die Adaptierung des Pfarrhof- 
traktes in Münzbach erfordern würde) in dem nahe daran liegenden Abtei- 
gebäude Baumgartenberg (!) versorgt werden könnte, hierüber Anzeige zu machen, 
wodurch dann mehr Platz für die Siechen gewonnen werde, was umso wünschens- 
werter wäre, da ja nur ein Siechenhaus errichtet würde. 
Die Realitäten des ehemaligen Dominikanerklosters wurden als Dotationsgut 
dem Linzer Domkapitel zugewiesen (1792). 
1785. 
50. Die Regulierung der Kapuziner- und Franziskanerklöster. 
Am 19. Jänner 1785 traf in Linz der Raitoffizier Josef Büttner ein, den 
die Stiftungshofbuchhalterei infolge allerhöchster kaiserlicher Resolution entsendet 
hatte, um endlich einmal die Bedeckung der Mendikantenklöster im Land ob 
der Enns in Ordnung zu bringen. Am 20. Jänner stellte sich Büttner dem 
Landeschef und dem Buchhaltereivorsteher, auch dem geistlichen Referenten Eybel 
vor, welcher über die Frage nach den bereits getroffenen Anstalten ihm bedeutete, 
daß die Minoritenklöster zu Wels und Enns, dann die Dominikaner zu Münzbach 
und die Paulaner zu Thalheim schon aufgehoben seien, den Geistlichen aber 
keine Pensionen hätten angewiesen werden können, weil von diesfälligen 
Verordnungen in Linz nichts bekannt sei. Büttner entwirft in seinem Bericht nach 
Wien folgende Schilderung der vorgefundenen Zustände: 
Nachdem nun das ganze Vermögen dieser Klöster in den fundum 
einbezogen worden, sind die hinausgestoßenen Mönche gezwungen ihren Unterhalt 
bei guten Freunden oder anderswo zu suchen; ebenso ergeht es den schon auf 
die Seelsorge hinausgesetzten Mendikanten erster Klasse: auch ihnen wird kein 
Unterhalt ausgewiesen, sie müssen sich unterhalten lassen von Pfarrern, bei 
welchen sie sich als Kooperatoren, einige schon durch ein halbes Jahr, befinden. 
Jene Mendikanten erster Klasse, welche sich dermalen bei alten Pfarrern als 
Kapläne befinden, hat die Landesstelle gänzlich aus dem Pensionsstand hinweg- 
gelassen. Nun sind sie aber auch ad nutum amovibiles und bedürfen einer 
Pension nur solange nicht, als sie bei den Pfarrern sind. Anderseits ist die 
Sammlung noch nicht eingestellt, weil von einigen Klöstern noch immer nicht 
der Personalstand angemeldet ist und daher auch die Bedeckung nicht 
berechnet wurde. 
Büttner ließ sofort einen neuerlichen Auftrag an die Klöster hinaus- 
gehen, daß binnen 3 Tagen a die recepti der Personalstand einbekannt werden 
müsse. Inzwischen brachte er die Bedeckungsausweise für jene Klöster in 
Ordnung, welche über den Personalstand den Bericht eingeschickt hatten, und 
drängt die Regierung die auf den Pfarren schon ausgesetzten Kooperatoren
	        
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