Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

193 
Gemeinde in Pichlwang um den Schätzungswert von 286 fl. 15 kr. überlassen und der 
um die Kirche befindliche Grund im Ausmaß von 2400 Quadratschuh zur Kirche 
geschlagen so, daß er seinerzeit durch Abrechnung gegen andere den Katholiken zu 
überlassende Realitäten der Protestanten reluiert werden sollte. Das Kirchlein war auf 
912 fl. geschätzt. 
Über Vorstellung des bischöflichen Ordinariats dd. Linz 10. Jänner 1840 
wurde mit Hofkanzleidekret dd. 18. März 1843 entschieden: Der Bestand eines Bei- 
hauses zu Pichlwang für Akatholiken der dortigen Gegend ist durchaus nicht begründet, 
da für ihr religiöses Bedürfnis durch die erst 1819 erfolgte Errichtung eines neuen 
Pastorats in Attersee und durch die Zuweisung zu diesem sowie zu dem früher schon 
bestehenden Pastorat Rutzenmoos zureichend gesorgt ist. Die Stellung eines eigenen 
Bethauses zu Pichlwang ist zudem weder nach den Bestimmungen des Toleranzpatentes 
vom 13. Oktober 1781 zulässig noch mit dem Hofkanzleidekret dd. 15. Februar 1841 
vereinbar. Durch das bayrische Reskript dd. 10. März 1812 wurde den Akatholiken 
der Gebrauch des Gebäudes für ihren Kult überlassen, auch durch die beiden Hofdekrete 
dd. 2. Jänner 1818 und 16. Oktober 1823 wurde den Akatholiken nicht das Eigentums- 
recht, sondern nur die zeitweise Ausübung ihres Kultes in der Kirche zu Pichlwang 
gestattet, von welchem Zugeständnis sie übrigens nie Gebrauch gemacht haben. Doch sind 
die Akatholiken Eigentümer der kirchlichen Einrichtung geworden und können zur Nach- 
zahlung des noch fehlenden Kaufschillings verhalten werden. Nicht in der Ordnung 
war es, daß der katholische Klerus 1828 sich eigenmächtig in den Besitz der Kirchen- 
schlüssel setzte. 
48. Aufhebung des Franziskanerklosters zu Grein. 
Mit Hofdekret dd. 8. Oktober 1784 wurde die Regierung angewiesen 
die Ausweise über die Bedeckung der aufzuhebenden und der zu verbleiben 
habenden Mendikantenklöster zu liefern. Die Sammlung hat aufzuhören. Die 
mit einem numero fixo von 41 Geistlichen verbleibenden Kapuzinerklöster in 
Linz, Gmunden und Schärding sollen teils mit ihren Stiftungen (die sie 
weiter behielten), teils mit zugeteilten neuen Verbindlichkeiten bedeckt werden, 
die übrigen zu reduzierenden 267 Köpfe aber teils aus den eigenen sicheren 
Einkünften, teils aus dem kurrenten Religionsfond ohne Verbindlichkeit ihren 
Unterhalt finden. Die unsicheren Eingänge und Zuflüsse an Kurrentmessen, 
Almosen und dgl. müssen aufgeschrieben und (nach Formular) quartaliter 
verrechnet werden, damit den Mendikanten dasjenige, was sie auf dieser Seite 
empfangen, in dem nächsten Quartal an der aus dem Religionsfond abzureichenden 
Bedeckung abgezogen werde. Die Sammlung hört am 1. Jänner 1785 auf, 
von welchem Tag an jedesmal im vorhinein quartaliter die Bedeckung den 
Klöstern anzuweisen ist u. zw. für die Kapuziner zuhanden des Guardians im 
Weingarten und für die Franziskaner zuhanden des Guardians in Pupping. 
Das Franziskanerkloster zu Grein kam sofort zur Aufhebung, aber noch 
nicht zur Auflösung. Der Aufhebungsbericht ist datiert vom 29. Oktober 1784. 
Die Aufhebung wurde den Franziskanern verkündet in Gegenwart des „Schutz- 
und Stiftsherrn“, des Generals Rudolf Graf von Salburg. Der Guardian 
Dionysius Knodt, „ein rechtschaffener und bescheidener Mann“, hatte selbst
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.