Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Eybel trägt an die ganze Sache an den Hof zu bringen mit der Bitte, durch den 
einsichtsvollen Hofkriegsrat und den vor seine Einsicht und Moderation ebenso bekannten 
Fürsten Karl v. Liechtenstein, welcher hierin der eigentliche Kommandierende sei, das 
Nötige an den Feldmarschalleutnant zu verfügen (Linz 11. Oktober 1784). 
Und das alles, alles wegen eines pensionierten Offiziers, von dem Eybel meint, 
daß der Greis schließlich so herausgehen könne, wie er hineingegangen ist! 
Der Hof blieb verschont mit diesem Bericht, denn der Domdechant konnte am 
23. Oktober anzeigen, daß der „Major“ schon in den nächsten Tagen ausziehen werde, 
nur möge auch der Stiftshausmeister die zu ebener Erde gelegenen Zimmer räumen für 
die Dienstleute des Domdechants. Als aber diese Domestiken verlangten, daß der im 
2. Stock wohnende Buchhaltereioffizier König, „eine hier ebenfalls notwendige Person“, 
binnen zweimal 24 Stunden das kleine Speisebehältnis zu ebener Erde räume, und 
Eybel meinte, allenfalls müsse der ganze 2. Stock für die Geistlichkeit geräumt werden, 
da glaubte die Buchhalterei, so ganz ohne weiters dürften doch die Leute des Stiftes (die 
Hausineisterleute) nicht entfernt werden, das Stift habe ja immerhin noch die 
Administration seines Hauses. 
Der Administrator des Stiftes Mondsee erklärte, daß, wenn auch kein 
Absteigquartier für ihn im Lambacher Stiftshaus hergestellt werde, er niemals 
den geringsten Anstand nehmen würde dem Herrn Domdechant alle Bequemlichkeit 
zu verschaffen.*) 
Nach Eybels Worten „abermal eine Erklärung, die dem Abte zu Garsten 
zum Beispiel dienen kann“. 
Abermal? Freilich, denn ein auffallend gutes Beispiel hatte der Prälat 
von Kremsmünster gegeben, worüber an sämtliche Prälaten eine Regierungs- 
note dd. 18. Oktober 1784 hinausgegeben zu werden verdiente folgenden Inhalts: 
„Da edelmütige Handlungen stets den Menschenfreund, Bürger und 
Christen auszeichnen, so läßt sich nicht mit Stillschweigen umgehen, daß der 
Herr Abt zu Kremsmünster nicht nur sein in der hiesigen Vorstadt befindliches 
Haus zur Bischofresidenz überlassen, sondern auch das Stift 
Baumgartenberger'sche Haus als eine Schuld übernehmen und selbes zur hierortigen 
Bibliothek und Museo physico verwenden mußte. Ungeachtet dem hat derselbe 
bei erhaltener Nachricht, daß der Herr Domkustos von Urbain einer Wohnung 
wegen in Verlegenheit sei, auch sein Haus in der Stadt ohne das mindeste 
Zutun der Stelle aus ganz eigenem Antriebe für gedachten Herrn wohnbar 
gemacht. Da nun erwähnter Herr Abt teils für sich, teils für die Beamten 
seiner zahlreichen Herrschaften und seines sehr beträchtlichen Kreditwesens unstreitig 
auf eine geräumige Wohnung Anspruch machen könnte, so verrät diese Handlung 
in der Tat eine Denkungsart, welche sich nur bei einem wahren Geistlichen, 
bei einem Verehrer seines neuen Ordinariates und bei einem würdigen 
Landstande suchen läßt. Eben diese schöne Handlung, welche nicht nur Sr. Majestät, 
sondern auch sämtlichen Prälaten als ein nachahmungswürdiges Beispiel 
angerühmt wird, macht bei dieser Stelle den Wunsch rege, daß die andern 
Herren Prälaten bei solcher Gelegenheit die Regierung ebenfalls aus Ver- 
*) Der Domdechant zahlte für den 1. Stock und die Zimmer zu ebener Erde (wohl 
auch die Stallungen) und den nicht beträchtlichen Garten jährlich 150 fl. 
	        
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