Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

175 
300 fl. angewiesen. Die Administration ist von ihnen fortzuführen unter 
Leitung des Priors, der zugleich die Disziplin besorgen, jährlich Rechnung 
legen und den Überschuß an den Religionsfond abführen muß. 
Dieses Dekret ward ein Aufhebungsdekret. Am 6. Oktober langte es 
in Mondsee ein und wurde mit Verehrung von den Konventualen entgegen- 
genommen. Sie versprachen die weisen Absichten Sr. Majestät getreulichst zu 
erfüllen und durch sparsame, pflichtmäßige Haushaltung das Wachstum des 
Religionsfonds nach Vermögen zu fördern. 
Der 69 Jahre alte Prior P. Liberat Mayer resignierte am 12. Oktober 
in Ansehung seines hohen Alters auf die Administration; der Konvent 
brachte den Kämmerer Georg Socher als Administrator in Vorschlag. 
Eybel, zur Inventierung (behufs Einleitung der Administration) in Mondsee 
anwesend, bestätigte, daß der Prior ein guter, andächtiger Mann, aber weit entfernt sei 
von den Eigenschaften eines Administrators, und beteuerte, daß der Kämmerer Georg 
Socher, so schmeichelhaft er auch vom Konvent geschildert sei, dennoch ungleich mehr 
Empfehlung verdiene, weil er nicht bloß die vollkommene Kenntnis von den Kräften 
des Stiftes besitze, sondern auch an gutem Beispiel sich auszeichne, Anstand, liebevolles 
Betragen mit Ernst vereinbare und durch seine historischen Wissenschaften und ächtesten 
Grundsätze in jedem Fach einen in der Tat wahren Gelehrten vorstelle. 
Unter Nr. 7 der dem Socher von den Konventualen gespendeten Lobsprüche heißt 
es über diesen: 
„Er hat durch seine Einsicht und Klugheit unter dem letzten verstorbenen Prälaten 
sehr oft das Schlimme gut und das Gute besser gemacht, obgleich seine Macht sehr 
beschränkt war und sein unbefangener Rat nur selten Gehör fand.“ Zum Schluß der 
Lobeserhebungen geben die Konventualen der Hoffnung Ausdruck, daß Socher den 
Ruhm, den er sich im Dienst des Stiftes verdient habe, im Dienst Sr. Majestät 
vergrößern, ihnen, den freiwilligen Bürgen für seine Vorzüge, durch treue Erfüllung seines 
Berufes Ehre machen und nie durch Zanksucht und Rabulisterei dem Religionsfond 
unnötige Kosten verursachen werde. 
Eine Reihe von weiteren Dekreten normierte die Selbstadministration 
der drei Stifte. Mit Hofdekret vom 7. September 1784 wurde erklärt: weil 
die Stifte nicht ganz aufhören, sondern nur den Rechnungsüberschuß an den 
Religionsfond abführen müssen, sonst aber noch die nötige Aushilfe in der 
Seelsorge zu leisten haben, deshalb haben sie auch ihre Kleriker und Studiosen 
nicht zu entlassen oder von den hl. Weihen ferne zu halten, sondern diese 
haben ihren Unterhalt ebenfalls zu empfangen. 
Mit Hofdekret vom 8. Oktober 1784 wurden den Administratoren die 
Gehalte bestimmt und zwar: dem Prälaten von St. Florian 2500 fl., weil 
doch dieses Stift dem Religionsfond am meisten einbringe und daher mehr 
Mühe mache in der Administration; dem Prälaten von Lambach wurden 
2000 fl. Gehalt ausgesetzt. 
Der Propst von St. Florian dankt alleruntertänigst für die Stellung des Stiftes 
in Selbstadministration zu Gunsten des Religionsfonds und verspricht die Administration 
mit schuldigster Treue zu führen, bittet aber auch die hohe Stelle zugleich „mit dem 
Zeugnis der Rechtschaffenheit“, welches die hohe Landesstelle dem Stift St.Florian 
jederzeit habe angedeihen lassen, und worüber sich auch die Glieder dieses Stifts gerührt 






	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.