Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

171 
Kaiserliche Wahlkommissäre waren Graf von Clam und Eybel. Dem 
Dechant wurde aufgetragen sich wegen Benennung eines bischöflichen Kommissärs 
an den Linzer Bischof zu wenden; dieser aber lehnte ab, da er den Besitz und 
die geistliche Gerichtsbarkeit über sein Bistum noch nicht übernommen hatte. 
Der Dechant von Ranshofen zeigte an, daß von Passau aus der Dechant 
zu Aspach Josef Zenz als bischöflicher Kommissär ernannt worden sei. 
Gewählt wurde am 21. September Johann Kierl, ein gebürtiger Salzburger, 
47 Jahre alt, von gutem moralischen Charakter und mit vielen 
ökonomischen Kenntnissen versehen, wie die Wahlkoinmission berichtet. 
Später ward sein Lob weniger gesungen. Er soll schwach, eitel, Luxus liebend gewesen 
sein und vom Zeitgeist ergriffen. Im Kloster herrschte Uneinigkeit, die Oberhand gewann 
einer der jüngsten Chorherren, Pankraz Hauser. 
Den 3. Punkt des 2. Teiles in der Formel des vor der Installierung 
in spiritualibus von dem Neuerwählten abzulegenden Eides hat die Wahl- 
kommission abgeändert. Früher hieß es: „Ich schwöre, daß ich von den Stifts- 
gütern nichts veräußern oder verpfänden werde ohne Befragen meines Ordinarius, 
des hochwürdigsten Bischofs und Fürsten zu Passau“; und nun: „ohne Befragen 
und Konsens Sr. kaiserl. Majestät als Landesfürsten und obersten Schutzherrn 
der Kirche“, und der Passus über die Verpflichtung den Rezeß zwischen dem 
Passauer Ordinarius und den obderennsischen Prälaten in allem zu beobachten 
wurde ganz ausgelassen. 
Die über die Inventur von Wien aus abgeforderte Aufklärung, wieso die Fassion 
vom 29. November 1782 um 2065 fl. 10 kr. weniger Einkünfte ausweise als die 
Inventur, gab der erwählte Propst unter dem 1. November 1784 dahin ab, daß in der 
Inventur einige Posten zweimal in Empfang gebracht wurden, was auch die Wahl- 
kommission bestätigte. Außerdem bat der Propst, daß ihm 10.220 fl. 50 kr. in Händen 
gelassen werden mögen zur Bestreitung der Wahlkosten und Rückzahlung einiger Passiven. 
Die Summe war ein Reluitionskapital, mit welchem Kurbayern gerade dazumal die 
zum Stift erkauften Scharwerksgelder der in Bayern gelegenen Stiftsuntertanen ein- 
gelöst hatte. Die Summe genügte aber nicht. Der Propst mußte alsbald wiederum bitten eine 
Monstranze und 18 Pfd. Silber weggeben zu dürfen, um die Wahltaxen zahlen zu können. 
Die im Klosterneuburger Gebirg gelegenen 22 Viertel Weingärten zu verkaufen 
war dem Stift schon mit Hofkanzleidekret dd. 15. September 1784 bewilligt worden. 
43. Sedisvakanz im Benediktinerstift Mondsee. 
Am 26. April 1784 starb Abt Opportunus Dunkl zu Mondsee. 
Der Vermögensstand des Stiftes war ein günstiger. 
Das Stift Mondsee samt der Herrschaft Wildenegg lag im landtäflichen 
Gültenbuch ein mit 138.009 fl. 3 kr., nach rektif. Dominikalfassion mit 
241.442 fl. 15 kr. und zusammen mit dem Markt Mondsee (726, bzw. 2486 fl. 
15 kr.) in einem Gesamtwert von 138.735 fl. 3 kr., bzw. 243.928 fl. 30 kr. 
Zur Herrschaft gehörten 1200 Untertanen und wirkliche Hausbesitzer, 5 Meier- 
höfe: der Stiftsmeierhof, die Wagnermühl, der Prielhof, der zu Köhrebach
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.