Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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desselben in Stadt Steyr Se. Majestät zu entschließen geruhte, das zum 
Kriminalgebäude bestimmte Zölestinerinnenkloster, weil hier causa publica 
obwalte, um den Schätzungswert zu überlassen, so daß der Betrag in 5jährigen 
Fristen dem Religionsfond abgetragen, inzwischen aber pro rata mit 3 1/2 % 
verzinst werden sollte. 
Darüber aufgeklärt, daß das Klostergebäude bereits zum Arbeitshaus 
verkauft und der Kaufschilling per 3500 fl. schon abgeführt worden sei, gab 
die vereinigte Hofstelle die Weisung dd. 3. August, daß es unter so bewandten 
Umständen von der allerhöchsten Anordnung abkomme, jedoch nur darin, daß 
dem Magistrat die zugedachte Erleichterung der Abtragung des Schätzungs- 
wertes in 5 Jahresfristen nicht mehr zustatten kommen könne, außerdem aber 
müsse es bei der angeordneten Zurichtung dieses Gebäudes zum Kriminal- 
gebäude sein unabänderliches Verbleiben haben. Für das Arbeitshaus habe der 
Magistrat ein anderes anständiges Unterkommen ausfindig zu machen. 
39. Aufhebung des Chorherrenstiftes Suben. 
Das Stift hatte die unliebsame Aufmerksamkeit der hohen und höchsten Regierung 
auf sich gelenkt durch Uneinigkeit unter den Kanonikern und ärgerliche Schritte, welche 
sich einige derselben zu Schulden hatten kommen lassen. 
Der Propst Wilhelm Weber hatte sich insbesondere noch das Mißfallen zugezogen 
durch die Erklärung, er wolle in Ansehung der ihm aufgetragenen Pfarrerrichtung 
zu St. Willibald (einer Filialkirche in der Subenischen Pfarre Raab) ad summam Sedem 
appellieren. Diese Äußerung hatte ihn sogleich 100 Dukaten Ordnungsstrafe gekostet. 
Das Stift war in der kaiserlichen Entschließung dd. Wien 6. März 1784 
als einziges Chorherrenstift angeführt,das aufgehoben werden sollte und zwar sogleich. 
Die Aufhebung begann am 12. Mai 1784 damit, daß das Stift Suben 
unter die Administration des Prälaten zu Reichersberg gestellt wurde.*) 
Vorfindig war: an Bargeld 1111 fl. 39 kr., an eigentümlichen Kapitalien 
5750 fl., an Untertanenausständen 18.332 fl. 54 kr., an Gütern im Anschlags- 
wert 91.670 fl., an Häusern 300 fl., Körnervorrat 1039 fl. 10 kr., Wein- 
vorrat 1096 fl. 26 kr., Vieh 1241 fl.; Summe des Vermögens 120.541 fl. 9 kr. 
Von den Kapitalien lagen 3750 fl. beim Münchner Hof uneinbringlich 
mit Zinsenrückständen seit 1. Jänner 1778.**) 
*) Vom 15. Mai ab legte der Propst von Reichersberg als Administrator Rechnung. 
**) Die anderen 2000 fl. bestanden in einer von der Kaiserin Maria Theresia eigen- 
händig gefertigten Obligation dd. 3. Mai 1748 mit einer angebogenen Kriegszahlamts- 
quittung vom selben Datum. Im Jahr 1745 hatte nämlich die Kaiserin von den Geistlichen 
und vom Adel ein Kriegsdarlehen unter dem Titel „Subsidium praesentaneum“ 
aufgenommen. Diese Obligation hatte noch eine besondere Geschichte. Die Zinsen wurden 
bis 30. März 1791 behoben; auf Grund Erlasses vom 15. Juli 1821 wurde das Kapital 
ohne Beibringung oder Einziehung der Obligation in Wien getilgt, weil man sie irrtümlich 
als ein Eigentum des aufgehobenen ausländischen Klosters Sueven angesehen hatte. Als 
man auf den Irrtum kam, wurde die k. k. Universal-Staats- und Bankoschuldenkassa beauftragt, 
eine auf den obderennsischen Religionsfond lautende 2%ige Bankoobligation vom 
30. Dezember 1835 über 2000 fl. auszustellen und an Zinsen vom 30. Dezember 1803 bis 
30. Dezember 1835 (das übrige war verjährt) 442 fl. 46 kr. Konventionsmünze an den 
obderennsischen Religionsfond zu vergüten.
	        
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