Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Eybel transportierte ihn nach Linz, von dort wurde der Oswald durch die Regierung 
zu Wasser nach Wien befördert. Er wurde dem Kaiser vorgestellt und auf dessen 
Frage, was er ihm zu sagen habe, fing Oswald an, in verworrenem Vortrag seinen 
Reformationsquark auszukramen, und daß er ein Modell entworfen habe, wie ein Kloster 
ordentlich gebaut und eingerichtet werden sollte. Der Kaiser schickte ihn - zu den 
Barmherzigen Brüdern. „So kam“ schließt der Chronist - „uns der gedemütigte Oswald 
zurück, verlebte seine Tage ruhig bei uns, ohne noch Appetit zu bekommen mit dem 
Kaiser zu sprechen“. 
36. Pfarregulierung und Klosterreduktion. 
Unter der Masse von Klosterkleinarbeit, welche die Landesregierung zu 
verrichten hatte, führte sie das Riesenwerk dem Abschluß zu, woran seit einem 
halben Jahrhundert die Passauer Bischöfe mit konservativer Energie gearbeitet, 
das Maria Theresia mit bahnbrechendem heiligen Eifer in Angriff genommen 
und rastlos gefördert hatte - nun sollte es vollendet werden durch Josefs 
kühne, Schranken und Wehr durchbrechende, niedersiegende Tatkraft: die Pfarr- 
regulierung, der Ausbau der ordentlichen Seelsorge. In diesen Bau wurden 
Klöster eingefügt, andere abgebrochen und zerstört, um Baumaterial abzugeben; 
es war ein gewaltiges Bauen, auch ein gewaltsames, allein nicht mehr 
direkt ein Niederreißen wie bei der ersten Klosteraufhebung, dafür ein umso 
gewaltigeres, ein umfassendes. Die erste Klosteraufhebung war eigentlich und 
rein eine solche, gegründet in der Negation der Berechtigung des (berufsmäßigen) 
Gebetslebens. Allerdings, wie auch das Negativ schon die Züge des voll- 
entwickelt zur Ausgabe kommenden Bildes trägt, ja mit diesem doch ein und 
dasselbe Bild ist, so kommen auch die erste und zweite Klosteraufhebung auf 
dasselbe hinaus, es schaut bei beiden als Hauptsache heraus: der Religions- 
fond. Seine Gründung war die Folge der ersten Klosteraufhebung, seine 
Ausgestaltung und für die erweiterte Seelsorge notwendige Bereicherung Zweck der 
folgenden Klosterregulierung. Zum Religionsfond sollten alle, auch die bestehen 
bleibenden Klöster genommen werden, der Religionsfond sollte schließlich die einzige 
Stiftung werden, ein „Stift“ für einen Zweck aller: für die Seelsorge! 
Der große Gedanke litt an einem Fehler: ihn dachte „einer, der Macht 
hat“ und noch mehr zu haben glaubte - er durchdachte ihn nicht und griff 
mit Macht ein. 
Die Maßnahmen, die mit den Klöstern getroffen werden sollten, wurden 
gegeben mit den Direktivregeln für die Pfarregulierung. Jene Stifte und Klöster, 
die zur Zeit über 30 Personen in dem numero fixo enthielten, sollten für das 
künftige auf die Hälfte und jene, die unter 30 Individuen zählten, auf zwei 
Drittel herabgesetzt, die aber, in welchen weniger als 20 Geistliche sich befänden, 
zu Pfarren oder Dekanaten verwendet oder mit anderen Klöstern ihres Ordens 
vereinigt werden (16. August 1783). 
In den numerus fixus kamen nur jene Religiosen einzurechnen, die im 
Kloster selbst verbleiben und allda zu den vorfallenden Verrichtungen würden
	        
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