Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Diözesanordinarius sich die Dispensation zu verschaffen hätten, so sollen sie noch 
ferner beibehalten, im widrigen aber ohneweiters aufgehoben werden. Dagegen 
ist das Frauenstift zu Windhag nach den vorgeschriebenen Maßregeln aufzuheben 
und alle gebrechlichen Karmeliterinnen, Zölestinerinnen und Dominikanerinnen 
sind in das aufgehobene Kloster zu Windhag zu übernehmen, wo sie 
unter Aufsicht des Diözesanordinarius ihr Leben in Ruhe beschließen können. 
Die Regierung verlangte vom Fürstbischof zu Passau zwei Paritions- 
befehle, einen für die Dominikanerinnen, einen andern für die Zölestinerinnen 
auf den Fall, als deren Erklärungen zur Annahme des Ursulinerinneninstituts 
nicht binnen 14 Tagen einlangen sollten. Graf Mayans wurde als Aufhebungs- 
kommissär für das Stift Windhag ernannt (Sitzung 18. März). Die 
beiden Paritionsbefehle langten am 30. März ein, für die Zölestinerinnen 
dahin lautend, daß, wenn sie nicht den Ursulinerinnenorden vollkommen 
annehmen wollten, an alle die Ermahnung ergehe, sich sowohl in Ansehung der 
Klausur als anderer von denen landesfürstlichen Herrn Commissarien zu 
machenden Anordnungen mit aller Gelassen- und Bescheidenheit zu fügen. 
Auf Zureden wohlmeinender Freunde, des Grafen Engl (der vom 
Ordinariat als bischöflicher Commissarius für die weiteren Klosteraufhebungen 
ernannt wurde), des Abtes von Garsten und besonders des Exjesuiten Anger 
in Steyr nahmen die Zölestinerinnen das Ursulinerinneninstitut an. Die 
Regierung meldet dies nach Hof unter dem 17. April 1782. 
Graf Engl erhielt von Passau aus Befehl, die Umänderung einzuleiten 
und durchzuführen, insbesondere Anordnung zu treffen, daß zwei Ursulinerinnen 
aus dem Linzer Kloster nach Steyr zum Unterricht der dortigen Schwestern 
abgeordnet werden (26. April, urgiert 16. Mai 1782). Nach kaiserlicher 
Verordnung vom 24. April mußte, wenn Nonnen ein anderes Ordensinstitut 
annehmen wollten, die Oberin ihnen aus dem betreffenden Orden gestellt oder 
wenigstens von der Oberin des erwählten Ordens Anstalt getroffen werden, 
daß sie im neuen Institut, besonders im Unterricht der Kinder, wohl 
unterrichtet werden, wie denn auch derlei Klöstern die Verwaltung des Vermögens 
nicht eher zurückgestellt werden durfte, als bis sie wirklich zu Elisabethinerinnen 
oder Ursulinerinnen umgestaltet waren. 
19. Aufhebung des Dominikanerinnenstifts in Windhag. 
Unsere Geschichte folgt der Aufhebungskommission nach Windhag. 
Die Kommission, bestehend aus Mayans, Verlet, Raitoffizier 
Mittermeyr und Inspektor Stöger, begann ihre Tätigkeit am 2. April: die 
Aufhebung wurde publiziert. Im Kloster befanden sich 18 Chorfrauen und 3 
Laienschwestern; an ihrer Spitze stand die Subpriorin. Die Besorgung des 
unbeweglichen Vermögens hatte bisher auf sich die von der Stelle eingesetzte 
Administration und der Hofrichter, wobei jedoch die Subpriorin von allem in
	        
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