Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns


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verlangte nach Windhag, weil sie wegen ihrer nächtlich leidenden Beunruhigungen 
ein eigenes Zimmer bedurfte, welches für sie in den Klöstern der Ursulinerinnen 
und der Elisabethinerinnen zu Linz nicht anzuhoffen war; von den andern 
hatten 9 gebeten, bei den Elisabethinerinnen, 8 bei den Ursulinerinnen in die 
Kost überstellt zu werden; die beiden Klöster hatten sich zur Aufnahme der 
Exnonnen bereit erklärt. Die Regierung hoffte, daß die jüngeren Exkarme- 
literinnen durch den Aufenthalt in diesen Klöstern den Beruf zum Jugend- 
unterricht oder zur Krankenpflege finden werden; sie fragte um Erlaubnis bei 
Hof an, auch hinsichtlich der Offenlassung der Kirche. 
Mit Hofdekret vom 13. März 1782 wurde der Eintritt in ein anderes 
Kloster ohne Annehmung des Institutes nicht gestattet; jene, die sich in kein 
bleibendes Kloster mit Annahme dessen Institutes verfügen, erhalten jährlich 
200 fl. Pension, jene, welche in weltliche Kost übertreten, ebenfalls, solange 
sie nicht heiraten, 200 fl., jene, welche in einem ihnen anzuweisenden Kloster 
ihr Leben ruhig beschließen wollen, 150 fl., jene endlich, die sich außer Landes 
begeben, keine Pension, aber 100 fl. Reisegeld; die Laienschwester erhält immer 
um 50 fl. weniger. Zur Equipierung werden jeder, die sich in weltliche Kost 
begibt, 100 fl., denen, die in einen anderen Orden treten, 60 fl. ein- für 
allemal bewilligt. Für die beisammen leben wollenden Exnonnen des Landes 
ob der Enns wird das Klostergebäude in Windhag als Versammlungsort 
bestimmt. 
Über die Dominikanerinnen in Windhag war nämlich inzwischen auch 
der Aufhebungsbefehl gekommen. 
18. Einleitung zur Aufhebung des Annunziaten-Zölestinerinnenklosters 
in Steyr und des Dominikanerinnenstiftes in Windhag. 
Während noch die Aufhebung des Karmeliterinnenklosters sich vollzog, 
erging von Wien der Auftrag dd. 29. Jänner 1782, daß, wenn sich außer 
den bereits aufzuheben anbefohlenen Frauenklöstern noch einige im Land ob 
der Enns befänden, welche weder Schul- noch Kostkinder hielten, noch Kranke 
besorgten und überdies ihrer Lage nach für das Publikum von keiner besonderen 
Nutzbarkeit sein könnten, die Landeshauptmannschaft ehestens gutächtlich 
Bericht erstatten solle, ob nicht alle derlei Klöster aufzuheben seien. 
Die Zölestinerinnen in Steyr mußten von der Sachlage informiert worden 
sein; denn schon dd. Steyr 3. Februar 1782 sendet die demütigst gehorsame 
Dienerin Maria Aloysia ordten der Anuntiaten Celestinen Priorin an den 
Landeshauptmann ein Schreiben des Inhalts: „Die unlängst erflossene aller- 
höchste Verordnungen, vermög welcher einige Klöster weiblichen Geschlechtes 
bereits aufgehoben worden, belehren und überzeugen uns, daß Ihre k. k. Majestät 
unser allergnädigster Landesfürst und Herr Herr nur jene Orden unseres 
Geschlechtes in allerhöchst dero Landen weiters zu dulden gesinnt seien, welche 


	        
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