Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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zeigt sich allenthalben: zu anderem erbaut, zu anderem bestimmt, stimmen diese 
alten Klöster und Abteien nicht zu dem, was sie nun sein müssen; und auch 
wenn sie nicht verfallen sind, sie sind Ruinen: dessen, was sie waren. 
Was diesen auf uns „herabgekommenen" Denkmälern erhöhtes Interesse 
verleiht, ist die Romantik der Persönlichkeit desjenigen, von dem sie erzählen 
das traurige Ende ihrer Geschichte. Romantisch war der Zauber der herrlichen 
Eigenschaften Josefs, Romantik seine maßlose Leidenschaft für absolutistische 
Volksbeglückung sowie seine maßlose Vorstellung von absoluter Herrschergewalt. 
Die eine bedingte die andere. 
Wie ein Tag Phaetons, so kurz und so verhängnisvoll war die Regierungszeit 
Josefs. Nicht die schwerfällige Staatskarosse, den Sonnenwagen wollte er 
lenken - aus den Himmeln gestürzt: Phaetons Ende! 
Es ist gewagt von der Anziehungskraft der Geschichte Josefs II. zu sprechen 
in der Vorrede zu einem Buch, das an sich nichts Anziehendes haben wird. 
Schon die Beschränkung der Geschichte auf ein so kleines Gebiet wird 
das Interesse Fernerstehender ausschließen. Mehr noch! Die Lokalgeschichte muß 
eine Menge von Kleinigkeiten bringen; finden sich doch solche selbst in 
großzügigen Werken allgemeinen Inhaltes. Umsomehr erwartet der Interessent 
Aufschlüsse über Kleinigkeiten, die ihn betreffen, in einem umfassenden Spezialwerk. 
Das bringt mit sich eine Häufung von Details, und während sich in größeren 
Werken solches nur eingestreut findet, macht es im Spezialwerk den Hauptinhalt 
aus; während es dort als Abwechslung zerstreuend, erfrischend, unterhaltend 
wirkt, wird es da ermüdend. 
Und doch könnte es vielleicht gelingen dem Josefinischen Klostersturm 
im Land ob der Enns Interesse in weiteren Kreisen zu erringen? 
Das Buch beschränkt sich durchaus nicht auf Klosteraufhebungen. Es 
bringt vielmehr die Josefinische Gesetzgebung in Klostersachen überhaupt und 
stellt sie im pragmatischen Zusammenhang dar. 
Daß zur Beleuchtung die Beispiele nicht von dort und da herangezogen, 
sondern die Durchführung in einem Land zur Anschauung gebracht wird, 
dürfte nebst dem besonderen Vorteil für die Landes- und Ortsgeschichte noch 
den allgemeinen haben, daß die Wirkung dieser Klostergesetzgebung nachdrücklicher 
erkannt werden kann, mehr fühlbar wird das Kämpfen und Wehren, das 
Leid und die Leidenschaftlichkeit, das Aufwühlende und Aufwallende in dieser 
Bewegung, das Stürmische.
	        
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