Volltext: Historisch-topographische Matrikel oder Geschichtliches Ortsverzeichniss des Landes ob der Ens

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Anno 
vel circa annum 
1070, 1096, 
1100, 1130, 
1188. 
1170, 1200, 
1225. 
1212, 1213. 
1075. 
Quellen-Citat. 
1120, 1140, 
1222, 1260. 
erhoben; die Vicariatskirche zum heiligen Jakob war 
eheYor Filiale von Otterskirchen. 
Darüber auf der Höhe stand : 
Windperge, Windherch, Castrum et comitatus; 
S ehi os s und Grafschaft Windberg, den Grafen yon Form¬ 
bach gehörend. A. 1207 wurde diese vom Utelbache bis 
zur Ilz reichende Grafschaft vom Herzoge Otto I. von Meran 
auf Neuburg an das Hochstift Passau um 1800 Mark Silbers 
verkauft; später passauisches Pfleggericht, wurde es mit 
dem Landgerichte Oberhaus vereiniget; vom einstigen 
Schlosse ist nur die Stelle erkennbar. 
In hoher Lage zwischen Passau und Yilshofen : 
©ttok&rsehirchen, Oiakersehireheii, Oht- 
liartscliierchen, Otartschirehen , Otars- 
cliirin, ecclesia et parochia; 
Otterskirchen, alte Pfarre zum heiligen Michael, und passauische 
Herrschaft; das Archidiaconat Passau war in die Dekanien : 
Otterskirchen und Pfarrkirchen abgetheilt *)• 
Tiuffenfoach, Tinffenpacli, ecclesìa et parochia; 
Tiefenbach, alte Pfarre zur heiligen Margaretha. 
Am rechten Ufer der Ilz auf einem Felsenkegel, eine halbe 
Stunde nördlich von der Ilzstadt: 
Hals, Halse, Halsen, Castrum; 
das Schloss liais, auf welchem die Reichsfreien, später Grafen 
von Hals sassen; nach deren Aussterben a. 1375 kam die 
Grafschaft an die Leuchtenberge, a. 1485 an die Aichper¬ 
ger, a. 1517 an die Herzoge von Baiern ; vom Schlosse 
erübrigen noch einige Mauerreste ; gegenüber jene des 
!) In der Stiftungsurkunde für kl. St; Nicola erscheint auch Heimingen; 
vielleicht darunter auch das heutige Heining mit der alterthümlichen 
Severinskirche zu verstehen; Besitz-Objecte, welche St, Nicola dort hatte, 
lassen dieses vermuthen. 
U. B. I. 558, 
627, 639, 778. 
U. B. II. 95. 
Mon boic. 
XXIX. I. 539. 
U.B. 1.682, 762. 
U. B. II. 655. 
U. B. I. 431. 
U. B, II. 562. 
0 
U.B. 1.505, 540. 
U. B. II. 632, 
725. 
U. B. II. 104, 
106, 111. 
©
	        
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