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Niederösterreichs und Salzburgs ihre Verbreitung, während die
Tageszeitungen von Gmunden und Steyr nur lokale Bedeutung hatten.
Jede größere politische Partei besaß eine Tageszeitung und eine
ganze Reihe von Wochenblättern in den verschiedenen politischen
Bezirken Oberösterreichs. Sicher ist, daß in jedem Bezirk eine
Wochenzeitung herausgegeben wurde, nur die Herausgeber und deren
Tendenz wandelten sich.
Die Preise der Tages- und Wochenzeitungen Oberösterreichs untereinander
waren je nach Seitenumfang gleich hoch. Während der
Zeit der Infaltion(Inflation) setzten die Zeitungen gleichzeitig, untereinander
abgesprochen, die Preise der einzelnen Exemplare
sowie die Abonnementspreise hinauf. Was die Auflagenhöhe betraf,
kann man sagen, daß die politischen und religiösen Wochenblätter
teilweise höhere Auflagen erzielten als die Tageszeitungen.
In der Zeit der ersten Republik stellten die Wiener Blätter
auch eine große Konkurrenz für die oberösterreichischen dar,
da die Zeitungen aus Wien noch am selben Tage in allen Teilen
Oberösterreichs zu haben waren.
Das Abonnement wurde entweder durch Post oder Trafiken (vor
allem bei Tageszeitungen) eingehoben. Nur der geringste Teil
der Auflage wurde bis April 1922 durch "wilde Kolportage”,
nach Abschaffung des Kolportageverbotes durch Einzelstraßenverkauf
abgesetzt, und diese kam nur bei Tageszeitungen zur Anwendung.
Zur gleichen Zeit aber wurde die Presse mit einer
Inseratenabgabesteuer belastet, die für Oberösterreich für Zeitungen
mit einer Auflage bis 10.000 Exemplaren 5 %, bis 20.000
Stuck 10 % und darüber 15 % betrug. Alle Stellengesuchanzeigen
waren steuerfrei. In der Folgezeit verständigten alle Zeitungen
Oberösterreichs alle Vereine, Organisationen u.dgl., daß
für Anzeigen, Mitteilungen, Danksagungen, nach den jeweiligen
Angaben der Zeitungen Gebühren zu entrichten seien. Diese Ankündigung
wurde aber in ihrer Auswirkung auf die Praxis auf
sehr kulante Art und Weise gehandhabt.
1) Am 1. 10. 1922 erfolgte der Beschluß des neuen Pressegesetzes,
in dem der Grundsatz der "Freiheit der Presse” enthalten ist.