Volltext: Aus Österreichs Höhe und Niedergang

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Die in ihrer Art einzig dastehenden, von Maria Theresia und Kaiser 
Franz I. unterfertigten Statuten dieses Ordens setzten fest, daß er 
nicht als Ausfluß der Gnade, sondern auf Grund des Antrages eines 
Ordenskapitels verliehen werde, dem zur Beurteilung ein mit Zeug 
nissen belegtes Gesuch des Ordenswerbers vorzulegen war. Dieser 
Orden ruhte also eigentlich auf demokratischer Basis und — ein 
gerechtes, unparteiisches und unbeeinflußtes Urteil des Kapitels vor 
ausgesetzt — qualifizierte er sich als ein Recht, das sich jeder Offizier 
auf Grund erwiesener Teistungen erwerben konnte. Maria Theresia 
und ihr Berater, Graf Kaunitz, hatten da ein geradezu klassisches 
Beispiel von vorurteilsloser Bewertung wirklicher militärischer Ver 
dienste geschaffen. In keinem Staatsakt wurde in derart manifester 
Weise der kaiserliche Wille zum Ausdruck gebracht, daß nur die 
Tat ohne ,,Rücksicht auf irgendwelche andere Umstände“ den An 
spruch zu verleihen habe. Überdies gelangen hierbei in dem Statut 
die, namentlich für die damalige Zeit, bezeichnenden Worte zum 
Ausdruck: ,,daß Wir uns selbst die Hände zu binden gnädigst be 
schlossen haben.“ Und wieder verbis expressis wird in den Statuten 
weiter gesagt, „so beladet sich derjenige mit schwerer Verantwortung, 
welcher aus Leidenschaft, Mißgunst oder anderen Nebenabsichten . . . 
seine Bestätigungsunterschrift dem Ordenskandidaten verweigert.“ 
Sowie: ,,. . . ob sie nach ihrem Gewissen, nach ihrer Pflicht gegen 
Gott und Uns die Richtigkeit der Tat und der angeführten Um 
stände als Männer von Ehre bestätigen können oder nicht. . .“ 
Auf Grund dieser Statuten war ich um Verleihung des Ordens ein 
gekommen : 
a) für die Schlacht bei Komarow, 
b) iür die aus eigener Initiative und auf ausschließlich eigene Ver 
antwortung bewirkte Aufstellung der 30,5-Automörserbatterien. 
Ich war von der Ordenswürdigkeit dieser beiden Taten vollkommen 
überzeugt und brauchte mich dabei gewiß keiner Unbescheidenheit 
zu zeihen. Und ebenso dachten wohl auch die maßgebendsten Stellen, 
nur fürchteten sie, daß — nach all den ganzen gegen mich begangenen 
unsagbaren Mißgriffen — die Ordensverleihung als Selbstdesavouie 
rung hätte angesehen werden können. Daher entschloß man sich, 
diese Verleihung unter allen Umständen hintanzuhalten. Dazu be 
diente man sich eines Mittels, das man in seiner Art klassisch nennen 
kann, und das- aller Wahrscheinlichkeit nach in der kaiserlich und 
königlichen Militärkanzlei ausgeheckt worden war. 
Mitte Februar wurde mir nämlich vom Kriegsminister eine Note 
verlesen, die die Mitteilung enthielt, daß auf kaiserlichen Befehl im 
geheimen eine ehrenrätliche ad hoc-Kommission zusammengetreten
	        
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