Volltext: Aus Österreichs Höhe und Niedergang

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Nach unendlich viel Mühe und Anstrengung gelangte man dann 
endlich zum Ausspruch, ich hätte „die Standesehre gefährdet“, worauf 
mir zufolge kaiserlichen Auftrags eine ,,Warnung“ des Kriegs 
ministeriums erteilt wurde. 
Daut Statut hatte diese „Warnung“ gar keine weitere Folge, weder 
praktisch noch ethisch. Daher hatten die Arrangeure, fürsorglich vor 
denkend, eine Sentenz zusammengestellt, die jener Warnung den ge 
eigneten Nachdruck geben sollte. Diese Sentenz wurde aller Vor 
schrift zum Trotz nicht im Beratungssaale des Ehrenrates 
ausgedacht und verfaßt, sondern merkwürdigerweise von einem der 
Mitglieder bereits fix und fertig zur Verhandlung mitgebracht, hatte 
daher ganz gesetzwidrig das Dicht der Welt an einer ganz anderen 
Stelle erblickt. Jedenfalls an einer, der die wohlwollende Behandlung 
meiner Person ebenso am Herzen lag wie die Befolgung der Sta 
tuten, und die es nicht weiter anfocht, daß Sentenz und Warnung im 
krassesten, ja direkt sinnverwirrenden Widerspruch standen. 
Ich will diese Sentenz hier anführen. So tief verletzend sie für 
mich auch war, zeigt deren Wortlaut am klarsten, auf welche Ab 
wege man die Angelegenheit führte. 
,,General der Infanterie von Auffenberg hat die Standesehre da 
durch gefährdet, daß er militärische und politische Geheimnisse an 
einen Unberufenen zwecks Börsenspiels mitteilte.“ 
So erklärte der unter so merkwürdigen Umständen zusammenge 
setzte Ehrenrat nach zweistündiger Beratung einfach eine An 
schuldigung für existent, die ein drei Monate langes Gerichts 
verfahren nach sorgfältigster Durchsiebung mit einem 
Freispruch als nicht bestehend festgelegt hatte! Gleichzeitig 
stempelte dieser Ehrenrat das Verbrechen, das — im Falle es be 
gangen worden wäre, nie vor sein Forum und ausschließlich nur 
vor das Kriegsgericht zu kommen gehabt hätte — als nicht straf 
bar, da man eine „Warnung“ doch nicht gut als eine Strafe ansehen 
kann! 
Eine nach äußerster Anstrengung und Beeinflussung schwer er 
reichte Warnung — eine Maßregel, ersonnen, um unachtsame oder 
leichtlebige junge Offiziere mit einer leichten Drohung zu bedenken, 
die keine weitere rechtliche oder dienstliche Konsequenz nach sich 
zog — für die Mitteilung militärpolitischer Geheimnisse!! Ein Fa 
schingsscherz, der toller kaum gedacht werden kann! Erklären läßt 
sich dieser seltsame Vorgang allerdings in folgender Weise : 
Die Konzipienten hielten sich vor Augen, daß laut Vorschrift bei 
einer „Gefährdung“ („Warnung“) jedweder Rekurs ausgeschlossen 
sei. Dagegen hätte der Ausspruch „Verletzung“, den sie so gerne
	        
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