Volltext: Aus Österreichs Höhe und Niedergang

befindlichen vier, mit den Ersatzmännern sechs, ranghöchsten Generale 
bestimmt, die von einer wahrhaft seltenen, unbeirrbaren 
Rechtsüberzeugung getragen waren. Sie standen vor einer un 
sagbar schweren Aufgabe. Der Wunsch der maßgebendsten Kreise 
mußte ihnen nach all den Antezedenzien doch folgerichtig klar sein, 
ebenso auch die Mentalität der obersten Dignitäre sowie die Mittel, 
die diesen zur Verfügung standen. Man wußte zu strafen, man ver 
stand aber auch zu belohnen! Da unentwegt den geraden Weg zu 
gehen und sich um keines Haares Breite abdrängen zu lassen, er 
forderte ein Rechtsgefühl und eine Selbstbeherrschung, die weit 
über das normale Maß gingen. Jene felsenfest ehrenvollen Männer 
waren: General der Kavallerie Baron von Kummer, die Feldzeug 
meister Benda und von Wikullil und General der Inf anterie von Rohm, 
als Ersatzmänner die Feldzeugmeister von Frank und von Bockenheim. 
Da die Verhandlung trotz des Einspruches meines Verteidigers ge 
heim durchgeführt wurde, fungierten als Vertrauensmänner die von 
mir hierzu gebetenen Herren: Feldzeugmeister Hoffmann von Nagy 
Sötetag, der bekannte Historiker Dr. Heinrich Friedjung und Advo 
kat Dr. Mataja (der nachmalige erste Staatssekretär für innere Ver 
waltung in Deutschösterreich). 
Was ich empfand, als ich im düstern Verhandlungssaal auf der 
Anklagebank saß, ich, der auf dem Ministerfauteuil mit Ehren be 
standen hatte, kann ich mit Worten nicht schildern. Doch wie in 
allen schwierigen Momenten meines vielbewegten Lebens, stellte sich 
auch diesmal jene vollkommene Ruhe und Objektivität, jene klare, 
fast greifbare Sachlichkeit ein, die mich alle Vorgänge völlig vom 
vis-ä-vis->Standpunkte aus sehen und beurteilen ließ. 
Bei Abwicklung der usuellen Formalitäten wurde von meinem Ver 
teidiger die Kompetenz des Militärgerichtes bestritten. Aus dem trif 
tigen Grunde, weil die Anklage sich auf ein angebliches Delikt bezog, 
das ich während meiner Ministertätigkeit, und zwar in Ausübung 
meiner ministeriellen Obliegenheit begangen haben sollte. Daher wäre 
ich vor den Staatsgerichtshof zu stellen gewesen. Nach Zurückwei 
sung dieses Antrages begann die Verhandlung damit, daß man meine 
einstige Korrespondenz mit Oberst Schwarz stückweise zur Verlesung 
brachte, desgleichen — auf Antrag der x\nklage — den Ministereid. 
Die sublime Idee, den Ministereid zu verlesen, entsprang nicht dem 
Kopfe des Anwaltes, sondern offenbar dem Haupte des Generals von 
Marterer, der diesen Schlager später auch bei der ehrenrätlichen 
Schlußverhandlung meinem Verteidiger Feldzeugmeister Otto Frank 
in Vorschlag brachte. Zweifelsohne sollte es beide Male meiner ver 
meintlichen Verfehlung eine besondere Folie geben.
	        
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