Volltext: St. Pölten (III / 1928)

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St. Pölten. 
St. Pölten belagern wollten, entwaffnet und bestraft: Aber während adelige Feldhauptleute 
die Interessen ihrer Klasse zu wahren glaubten, dienten sie dem Staat, der sie in seinen 
Dienst zog und sich unterwarf. Als Abschluß dieser hier nur in den Grundlinien anzu 
deutenden Entwicklung steht der absolutistische Staat vor uns, bas Fundament aller 
Altes Wienertor (von außen). 
zukünftigen Gestaltungen. Der alte Stände-Staat wird abgelöst vom Untertauen-Staat, der 
zwar noch Bevorrechtung von Klassen kennt, über diese hinaus aber die „salus publica", 
das allgemeine Beste. 
Abermals trete gegenüber dieser Geschichte der Zeit jene traurige der Seuchen, Brände 
und sonstigen Nöte zurück. Nicht weniger als andere hat unsere Stadt im 17. und 18. Jahr 
hundert zu leiden gehabt und viel Lebenskraft spricht aus der immer wieder gelungenen 
Erhebung. Noch waren freilich zu Anfang des 18. Jahrhunderts viele Häuser der Stadt 
verödet und ohne Besitzer, noch waren zumal die finanziellen Verhältnisse der Einzelnen 
wie der Gesamtheit schwer belastet. Hier Ordnung und Hilfe zu schassen war Aufgabe des 
absoluten Staates. Die Reform der Gemeindesinauzen, der öffentlichen Wirtschaft und Ver 
waltung verbindet sich (wie die anderer österreichischer Städte) mit dem Namen des Hofkammer 
rates Gaisruckh. Nach ihm ist jene für die gesamte Verwaltung der Folgezeit maßgebende 
„Instruktion" benannt, die im Jahre 1748 nach genauer Untersuchung aller Übelstände in 
Kraft trat. Wir verweilen bei diesem charakteristischen Zeugnis einer Zeit, die durch die 
Allmacht nicht allein, sondern auch die Allgegenwart des Staates gekennzeichnet ist. Wir 
vergegenwärtigen uns, wie die rechtlichen Grundlagen des städtischen Lebens sich verändert 
haben seit der Zeit, da die freigewählten Organe der Bürgerschaft, Richter und Rat, sich
	        
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