Volltext: St. Pölten (III / 1928)

Stadt und Stadtrecht, die geschichtliche Entwicklung. 
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„Soviel aber dieses auflegen und verlesen decret angehe, weil es die seelseligkeit und die 
ehr gottes berüere, khündten sh zuwider ires gewissen demselben nit nachlhommen, sonnder 
wellen eher ir hauß Hof unnd grünndt (da sh es über ir hochsies flehenntliches bitten gegen 
gott unnd der khayserlichen Majestät etc. nit erlassen wurden) verkhauffen unnd sich an 
andere orth, da sh der religion halben mit irem gewissen unbeträngt bleiben mügen, 
Alte Heßstraße (rechts Karineliterinnenkloster). 
begeben." Wir beugen uns in Ehrfurcht vor dem hohen sittlichen Mut, den dieses schlichte 
Denkmal bezeugt. Doch gebietet die historische Gerechtigkeit festzustellen, daß nicht blinder 
Fanatismus allein und wilder Haß die Maßnahmen der katholischen Regierung bestimmte: 
Nicht immer ist die weltgeschichtliche Vernunft bei den Verfolgten und Unterdrückten. 
St. Pölten ward, wie die übrigen Städte und Länder Österreichs, wieder katholisch: Aber 
indem der Staat der Kirche zu dienen schien, gewann er Macht über sie. Die Selbst 
bestimmung der Bürgerschaft ward weiter beschränkt, die aufständischen Bauern, die
	        
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