Volltext: St. Pölten (III / 1928)

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St. Pölten. 
Gräberfeldes jene nach Eröffnung des Friedhofes bedeutend übersteigen, während die Ge 
bühren nur 70% des valorisierten Betrages erreichen. 
So betrugen die Grabstellen bei Eröffnung: 
für Grüfte, allgemeiner Teil.... 
. . . 500 Goldkronen 
= 720— 8, 
derzeit 500-— 
8 
11 
,, Waldfriedhof 
... 600 
,, 
= 864-— 8, 
„ 600— 
8 
tt 
Familiengräber, allgemeiner Teil 
... 50 
f t 
= 72-- 8, 
,. 50-— 
8 
1t 
„ Waldfriedhof. . 
... 70 
,, 
= 100-80 8, 
,, 70— 
8 
,, 
einfache Gräber, allgemeiner Teil 
... 10 
,, 
= 14-40 8, 
„ 10— 
8 
1 f 
,, „ Waldfriedhof . 
... 14 
,, 
= 2016 S, 
„ 14— 
8 
f f 
Kindergräber, allgemeiner Teil . 
... 8 
,, 
= 11 52 8, 
„ 8-— 
8 
In diesem Ausmaße wurden auch die Beisetzgebühren aufgewertet, wie folgende Auf 
stellung zeigt. 
Arkaden: 1. bis 4. Sarg 22 Goldkronen = 31 68 8. derzeit 22-— 8 
5. bis 18. Sarg 
... 72 
tt 
= 103-68 8, ., 
72— 
8 
Grüfte: 1. bis 4. Sarg 
... 22 
11 
= 31-68 8, „ 
22— 
8 
5. bis 6. Sarg 
... 52 
tt 
= 74-88 8, „ 
52— 
8 
Familiengräber: 1. und 2. Sarg. . . 
... 12 
n 
= 17-28 S, „ 
12— 
8 
3. Sarg 
... 32 
„ 
= 46 08 S, „ 
32— 
8 
Reihengräber 
... 6 
f f 
= 8-64 8, „ 
6 — 
8 
Kindergräber 
... 6 
tt 
= 8-64 8, „ 
6-— 
8 
Schließlich sei noch des Bezirksfriedhofes Viehofen Erwähnung getan, der ein Ausmaß 
vou 0 5987 7?« hat. Dieser Friedhof wurde mit der Eingemeindung übernommen. Es mußte 
ein neu angelegter Gräberplan durch Inanspruchnahme der Matrikelämter, der vorhandenen 
Grabinschriften usw. so gut es eben ging, ergänzt werden, da brauchbare Aufzeichnungen 
fehlten. Die gesamte Anlage wurde in Felder geteilt und die einzelnen Grabstellen im ver 
gangenen Jahre mit Nummerutafelu versehen. Auch für diesen Friedhof hat die Bcgräbnis- 
und Gräberordnung Gültigkeit. Die erheblichen Auslagen für diesen Friedhof werden natür 
lich die Einnahmen auf Jahre aufzehren, zumal die Grabstellgebühren kaum 50% der Höhe 
der für den Hauptfriedhof derzeit gültigen Gebühren erreichen. Die beiden Berwaltungs- 
zwcige Leichenbestattung und Friedhofsverwaltung ergänzen sich gegenseitig wirtschaftlich, 
indem aus den Überschüssen der ersteren die ungedeckten Erfordernisse der beiden Friedhöfe 
ausgeglichen werden können.
	        
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