Volltext: St. Pölten (III / 1928)

Das städtische Fürsorgeamt. 
Von Frau Luise Feld mann, bundesstaatlicher Fürsorgerat, Direktorin des städtischen 
Fürsorgeamtes. 
Dieses Amt wurde erst von der neugewählten Stadtgemeindevertretung im Jahre 1919 
errichtet. Seit seiner Gründung ist amtsführender Gemeindefunktionär Herr Vizebürgermeister 
Franz Peer. 
Das städtische Fürsorgeamt konnte seine Tätigkeit nur in bescheidenem Umfange nach 
Maßgabe der damals zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel beginnen. 
Immer mehr rang sich die Einsicht durch, daß der Fürsorgebetrieb eine unabwendbare 
Notwendigkeit geworden ist, daß die Ausübung der Fürsorge zu einer der wichtigsten Ge- 
nieindeobliegenheiten gehört, denn alles Schaffen der Gegenwart ist eine Arbeit für die Zu 
kunft, für die kommende Generation. Man wurde sich daher immer mehr bewußt, daß die 
Jugend vor allem gesund erhalten oder gesund gemacht werden muß, damit sie als arbeits 
freudige, gute und tüchtige Menschen ernten und weiterbauen, was die vorangehende Ge 
neration begonnen hat. 
Schließlich erkannte man, daß die Fürsorge auch eine sehr weittragende wirtschaftliche 
Angelegenheit eines Gemeindewesens ist, denn sie entlastet in der Folge Spitäler und Siechen- 
häuser. All diese Argumente und die Not der Nachkriegszeit trieb das Fürsorgeamt unauf 
haltsam in seiner Entwicklung weiter. Ein Zweig forderte organisch den andern. Heute ist 
das städtische Fürsorgeamt St. Pölten als einer der bestausgebauten Provinz-Fürsorgebetriebe 
anerkannt. Das Amt hat sein Ziel, den abgerundeten Fürsorgebetneb, bereits erreicht und 
ist heute in der Lage, den jungen Menschen vom Säuglingsalter bis zum 18. Lebensjahre 
zu befürsorgen, es verfügt über die notwendigsten Fürsorgeeinrichtungen und Behelfe. 
Das städtische Jugendamt umfaßt heute 10 Abteilungen und gliedert sich in 4 Haupt 
gruppen: die Gesundheitsfürsorge, die Rechtsfürsorge mit der Berufsvormundschaft, die all 
gemeine Fürsorge und die Berufsberatung. 
I. Verwaltungskanzlei. 
Das Amt führt seine eigene Buchhaltung und Kasse. Von der städtischen Hauptkasse 
erhält das Amt seine monatlichen voranschlagsgemäßen Beträge. 
Jede Fürsorgeabteilung hat ihr Konto, so daß das Amt jederzeit den Stand der Ein 
nahmen und Ausgaben in den einzelnen Fürsorgezweigen klar überblicken kann. 
Die Alimentationsgelder für unsere Mündelkinder werden an unserer Amtskasse ein 
und an die betreffende Kindesmutter oder Pslegefrau ausgezahlt. Ein Vorgang, der sich vom 
fürsorgerischen Standpunkte aus sehr bewährt hat. 
Eine gut geführte übersichtliche Buchhaltung ist ein sehr wesentlicher Bestandteil eines 
geordneten Fürsorgebetriebes. Dieser Abteilung obliegt die Führung des Journals, der ge 
samten Korrespondenz, der Kartothek und der Registratur. Buchhaltungs- und Kanzleibeamte
	        
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