Volltext: St. Pölten (III / 1928)

Verfassung und Verwaltungsorganisation. 
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Führung der Eingangs- und Nachschlagebücher aufgelassen wurde. Da für die Akten der 
Amtsleitung die Bezeichnung mit bloß 3 Ziffern gewählt wurde, konnte der Vorteil erzielt 
werden, daß die erste Ziffer des Aktenzeichens mit der Nummer der Magistratsabteilllng 
übereinstimmt. Für die Geschäftsbehandlung wurden die Grundsätze der neuen gemeinsamen 
Geschäftsordnung der deutschen Reichsministerien sinngemäß geändert in Geltung gesetzt. 
Diese Geschäftsordnung soll auch der bevorstehenden Neufassung der gesamten Geschäfts 
ordnung des Magistrates zum Vorbilde dienen. Die Umstellung ging reibungslos vor sich 
und ermöglichte schon bisher eine Reihe von Verbesserungen in der Arbeitsverteilung, die 
ansonsten ohne Personalvermehrung nicht durchführbar gewesen wären. Die Büroreform ist 
jedoch dahin weiterzuführen, das jedes „Bewirtschaften" von Akten um ihrer selbst willen 
vermieden wird, Akten nur dort geführt werden, wo es die Natur der Sache unbedingt 
erfordert und einlangende Geschäftsstücke soweit als zulässig telephonisch oder urschriftlich 
auf dem rückzuschließenden Geschäftsstücke ohne weitere Arbeitsbelastung durch Verzeichnung 
und Ablage von Konzeptsakten erledigt werden. In manchen Fällen kann ein Karteiblatt 
den Akt ersetzen; dies gilt zum Beispiel für die Gewerbean- und -abmeldungen, für Jnvaliden- 
sachen, für Heimatrechtssachen und manches andere. Nicht nur Material- und Personal 
ersparnis lohnt solche Vereinfachungen, sondern vor allem auch ein exakter und ohne Rück 
stände arbeitender Amtsbetrieb. Wenn es dem Magistrate St. Pölten gelingt, für die 
Verwaltung einer Stadt von mehr als 35.000 Einwohner einschließlich der gesamten Polizei 
verwaltung mit fünf rechtskundigen Beamten das Auslangen zu sinden, so ist dies vor 
allem auf die vom Anfang her betriebene Reformarbeit zurückzuführen, die freilich zunächst 
aus einer Not zur Tugend gemacht werden mußte, weil der Ausbau der Stadtverwaltung 
in einer Zeit des Zwanges zur äußersten Einschränkung des Personales erfolgt ist. 
Der Gemeinderat hat im Jahre 1923 nach dem Vorbild der Gemeinde Wien eine neue 
Dienstordnung erlassen, in der die Pflichten und Rechte der Angestellten, die Anstellungs 
voraussetzungen, das Disziplinarverfahren und das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung 
eine erschöpfende und allen Anforderungen eines modernen Dienstrechtes Genüge leistende 
Regelung erfahren haben. Das Gehaltsschema der Gemeinde Wien gilt derzeit auch für Sankt 
Pölten. Als Verwaltungsinstanz besteht die paritätisch zusammengesetzte gemeinderätliche Per 
sonalkommission, deren vom Gemeinderat gewählte Mitglieder zugleich 
als gemeinderätlicher Ausschuß in Personalangelegenheiten fungieren. 
An pragmatisch und vertragsmäßig bestellten hauptberuflichen An 
gestellten stehen der gesamten Hoheits- und Fürsorgeverwaltung 142 
Verwaltungsangestellte und 77 Angestellte des polizeilichen Exekutiv 
dienstes (Sicherheitswache- und Kriminalbeamte), den selbständigen 
Unternehmungen und Anstalten zusammen 74 Angestellte zur Ver 
fügung. Der Gesamtstand an Pensionsparteien verhält sich zu jenem 
der aktiven Angestellten wie 1:7, ein Verhältnis, das nur aus dem 
verhältnismäßig kurzen Bestände eines ausgebildeten städtischen Ver 
waltungsapparates erklärlich ist. 
Wappen der Karmeliter.
	        
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