Volltext: St. Pölten (III / 1928)

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St. Pölten. 
Die Allgemeine Verwaltung umfaßt vornehmlich den Wirkungskreis der Bezirks 
behörde wie Gewerberecht, soziale Verwaltung, Kultus- und Staudessacheu, Landeskultur, 
Heimatrecht und Bundesbürgerschaft u. a. Das Polizeiamt hat in drei Referaten die 
Politische und Ortspolizei, die Gerichtspolizei und einheitlich die gesamten Verwaltungs 
strafsachen des Magistrates zu bearbeiten. Ihm untersteht die städtische Sicherheitswache. 
Die gesamte Ortspolizei ist nach dem Reichsgemeindegesetze wie nach der in diesem Belange 
noch nicht in Geltung stehenden Bundesverfassung eine Angelegenheit des selbständigen 
Wirkungskreises der Gemeinde, deren Übernahme durch Bundesorgane — eine übrigens 
politisch umstrittene Frage — übereinstimmender Sondergesetze des Bundes und Landes 
bedarf. Außerhalb Wiens ist dies bisher nur in 5 Städten geschehen. Das Finanzamt 
faßt Nechnungsamt, Abgabenamt und Hauptkasse zusammen; solange ein eigenes Kontroll 
amt nicht eingerichtet wird, hat cs insbesonders auch dem Finanzausschüsse behufs der 
diesem obliegenden Gebarnngskontrolle monatliche und vierteljährliche Finanzkontroüberichte 
zu erstatten und die Kreditkontrolle laufend zu führen. Das Gesundheitsamt unterteilt 
sich in das Stadtphysikat, das Veterinärwesen und die Markt- und Lebensmittelpolizei 
(Marktamt). Ihm sind Krankenhaus, Leichenbestattung und Friedhöfe hinsichtlich der fach 
lichen Aufsicht, Desinfektionsanstalt, Rettungsstelle und Schlachthof zur gesamten Dienstleitung 
unterstellt. Das Volksbil dungsamt hat Stadtarchiv, Museum, Bücherei und Stadttheater 
zu verwalten und alle nichtbehördlichen Angelegenheiten des Volksbildungs- und Fortbildungs 
schulwesens zu bearbeiten. Dem Fürsorgeamte obliegt die gesamte, umfangreiche, von der 
Gemeinde freiwillig übernommene Jugend- und Altersfürsorge, die Berufsvormundschaft 
und die Berufsberatung. Die pflichtmäßige Altersfürsorge ist in Niederösterreich von den 
Gemeinden auf nach Gerichtsbezirken eingeteilte Fürsorgebezirke übertragen. Das Bauamt 
gliedert sich in die Referate Hochbau, Tiefbau, Bau- und Feuerpolizei. Wasserwerk, Bauhof 
und Kanalisation und Kehrichtabfuhr sind ihm als Betriebe unterstellt. Die Magistrats 
abteilung 8 besorgt insbesonders auch die Gebäudeverwaltung mit Zusammenfassung des 
darauf bezughabenden administrativen, technischen und Verrechnungsdienstes. 
Die Unternehmungen mit selbständiger Verwaltung (Kraftwerke, Gaswerk, Kraftwagen) 
sind in der Direktion der städtischen Betriebe vereinigt, deren vom Magistrate vollkommen 
gesonderte Buchführung und Kassengebarung durchaus nach kaufmännischen Grundsätzen ein 
gerichtet ist. 
Seit dem Ausbaue der städtischen Verwaltung nach der Einrichtung des eigenen 
Statutes im Jahre 1922 ist die Vereinfachung und Reform des Bürowesens ständig betrieben 
worden. Grundsatz war zunächst die möglichste Dezentralisierung des Kanzleiwesens, die 
tunlichst weitgehende Heranziehung des Kanzleiführers (Expedienten) zum Verwaltungsdienste, 
die unmittelbare Erledigung von für eine ressortmäßige Entscheidung belanglosen Akten 
durch den erhebenden Beamten selbst und somit die Entlastung des Referenten und des 
ganzen Kanzleimechanismus von unnützer Kontroll- und Unterschreibarbeit, überhaupt die 
Hebung der Selbständigkeit und damit auch der Leistungsqualität der untergeordneteu 
Beamten. Die früher bestandene zentrale Registratur wurde aufgelassen, die Führung und 
Verwahrung der Akten jedem einzelnen Kanzleiführer übertragen. Damit waren bereits die 
Wege der neuen deutschen Büroreform beschritten. Mit 1. Jänner 1928 wurde ein Schritt 
weiter dahin getan, daß ein Aktenplan im Umfange von einigen 80 Schreibmaschinenseiten 
nach dem Vierziffernsystem für den Bereich des gesamten Magistrates aufgestellt und die
	        
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