Volltext: Die Denkmale des politischen Bezirkes Schärding

Kunstgeschichtlicher Überblick. 
XIII 
auch der Pallas im XVI. und XVII. Jh. vollkommen umgebaut wurde. Die Burg von Schärding, von der nur 
mehr die späteren Vorwerke erhalten sind, läßt sich nur nach alten Plänen und Ansichten rekonstruieren. 
Kirchlich gehörte der Bezirk bis zur Errichtung der Linzer Diözese zu Passau. Die ältesten Pfarren mit einem 
ursprünglich sehr ausgedehnten Sprengel sind St. Florian am Inn (St. Weih-Florian), die Schärding, Egger 
ding und Marienkirchen umfaßte, Taufkirchen mit Diersbach, Rainbach, Sigharting und Raab mit Alt- 
schwendt, Enzenkirchen, St. Willibald und Zell a. d. Pram; ferner Münzkirchen mit St. Roman und Estern- 
berg mit Viechtenstein, dessen Sprengel auch nördlich über die Donau Übergriff. Der nordwestliche Teil des 
Bezirkes mit Freinberg, Schardenberg und Wernstein gehörte zur Pfarre St. Severin in der Passauer Innstadt, 
der südöstliche mit Riedau und Dorf zur Altpfarre Taiskirchen und das östliche Donautal mit Waldkirchen 
und Wesenufer zur Pfarre Natternbach, wogegen Engelhartszell schon im XIII. Jh. als selbständige Pfarre 
nachweisbar ist. Diese geschichtlichen Seelsorgeverhältnisse sprechen sich auch im Denkmalbestand, in der 
zumeist reicheren Ausstattung der Altpfarren und im Bestand der Grabsteine aus. 
Mit den Altpfarren waren zumeist größere landwirtschaftliche Betriebe verbunden, was dazu führte, daß die 
Pfarrhöfe oft weitab von der Pfarrkirche lagen, so z. B. der Pfarrhof von Taufkirchen in dem danach benannten, 
fast eine Wegstunde entfernten Pfaffing, woran noch die Katharinenkapelle erinnert. Noch heute liegt der 
stattliche barocke Pfarrhof von Raab abseits des Ortes. 
Innerhalb des Bezirkes lagen bis zur Aufhebung in der josefinischen Zeit zwei Männerklöster, das Augustiner 
Chorherrenstift Suben und das Zisterzienserkloster Engelszell. Letzteres wurde kürzlich wieder von Trappisten 
besiedelt. Suben gewann überdies für den Bezirk größere Bedeutung durch die ihm Ende des XVI. Jhs. vom 
Passauer Bischof übertragene Pastorisierung der Pfarrsprengel Taufkirchen und Raab mit dem Vikariat Zell 
a. d. Pram. 
Mit der Bewegung der Gegenreformation versus Austriam seda hoereseos infedam, wie es in einer Eingabe des 
Stadtmagistrates von Schärding heißt, hängt die Gründung des Kapuzinerklosters in Schärding (1630) zu 
sammen, das aber in künstlerischer Hinsicht keine besondere Bedeutung erlangte. 
Die Epidemien in den Jahren 1628 und 1634 gaben den Anlaß zur Errichtung von Sebastianskapellen in 
Andorf, Münzkirchen und Schärding, von denen die erstgenannte noch die einheitliche Ausstattung aus der 
Erbauungszeit bewahrt hat. 
Die für das XVli. und XVIII. Jh. bezeichnende Bewegung der Gründung von Wallfahrtsorten führte an den 
für Heilzwecke geschätzten Quellen in Mariabründl bei Raab und in Brunnenthal bei Schärding zur Errichtung 
von Kirchenbauten, die durch ihre reichere Ausstattung beachtenswert sind. 
In administrativer Hinsicht unterstand die kirchliche Bautätigkeit dem kurfürstlichen Geistlichen Rat in 
München, der 1570 eingesetzt worden war. Schon Ende des XV. Jhs. macht sich das Bestreben nach einer 
stärkeren Einflußnahme des Staates auf die Verwaltung des Kirchenvermögens geltend, wie es sich in dem 
Landgebot an die Pfleger von 1488 ausspricht, das den Kirchenpröpsten und Pfarrern eine jährliche Rechnungs 
legung im Beisein der herzoglichen Pfleger vorschrieb. Eine weitere Etappe stellt die Landesordnung von 1553 
dar, der zufolge alle Neuanschaffungen, deren Kosten 20 fl. überstiegen, der herzoglichen Genehmigung bedurften. 
Der Religionsrat, der 1557 eingesetzt wurde, allerdings nur zwei Jahre bestand, bildete den unmittelbaren 
Vorläufer des Geistlichen Rates, dessen Zuständigkeit durch mehrfach erweiterte Instruktionen von 1570 bis 
1783 ausgebaut wurde 1 ). 
Demgemäß oblag ihm die Revision der Kirchen- und Stiftungsrechnungen, des Schuldwesens der Klöster und 
Kirchen und deren Visitation. In Bauangelegenheiten hatte er nach vorheriger Überprüfung der vorhandenen 
Geldmittel die Baubewilligung zu erteilen, die Pläne und die Vergebung der Arbeiten zu überprüfen und die 
finanzielle Kontrolle auszuüben, worin ihm die Rentämter, für Schärding vor allem das von Burghausen, und 
der herzogliche Pfleger zur Seite standen 2 ). 
1 ) Mayr, Generaliensammlung II, 1089, 1126, 1154 ff. 
2 ) Alois Mitterwieser, Gesch. d. Stiftungen und des Stiftungsrechtes in Bayern, in Forschungen zur Gesch. Bayerns, Viertel 
jahrsschrift XIV (1906), S. 41 f.; dazu Annalen des Deutschen Reiches, 1905, Heft 5.
	        
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