Volltext: Die Denkmale des politischen Bezirkes Schärding

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Zell a. d. Pram. 
daß „die beim Gotteshausbau erforderliche Schlosser-, Nagelschmied-, Schreiner-, Glaser-, Schmied- und andere Arbeiten den 
in der Hofmark Zell befindlichen und nicht den 5 starke Stunden entfernten Schärdinger'Handwerksleuten übertragen würden“. 
Am 3. März 1772 erschien bereits der Schärdinger Maurermeister Blasius Aichinger mit seinen Leuten in Zell und am folgenden 
Samstag oder Montag sollte durch den Prälaten von Suben der erste Grundstein gelegt werden, doch vom Geistl. Rat waren die 
Pläne noch nicht herabgelangt. Endlich am 21. März 1772 erfolgte nun der Geistl.-Rats-Befehl an das Landgericht Schärding, 
daß „der Maurermeister zu Schärding die Kirche nach dem Riß, den der Oberbaumeister Cuvillies auf Veranlassung des Käm 
merers, wirklichen geheimen Rats und Obersthofmarschalls Josef Ferdinand Grafen zu Rheinstein und Tattenbach machte, bauen 
solle, sich aber dabei als eines Paliers des in loco bei dem Schloßbau schon befindlichen Hofpaliers (Ignaz Prechler) gebrauchen 
solle 11 . Ferner befahl der Geistl. Rat, „zumal es billig, daß die erforderlichen Arbeiten den in der Pfarre und in der Nähe herum 
entlegenen Handwerksleuten vergönnt werden“. Bereits am 2. April 1772 konnte der Schärdinger Landrichter berichten, daß 
der Schärdinger Maurermeister den bei dem Schloßbau schon befindlichen Hofpalier angeheuert und mit dessen Hilfe die Kirche 
ausgesteckt und den Anfang gemacht habe. Der Baufortgang litt ständig unter dem quälendsten Geldmangel. Schon 14 Tage 
nach Baubeginn bestand Gefahr, den Bau wegen Geldmangel wieder einstellen zu müssen und bereits am 29. April 1772 mußte 
der Schärdinger Landrichter gestehen, daß die vorhandenen 3915 fl 17 xr 1 ^ gänzlich verschossen und die Werkleute seit 
14 Tagen nicht mehr bezahlt seien. Doch von München kam kein Geld; sogar der Pfarrvikar und der Landrichter sprangen jeder 
mit 300 fl aus Privatmitteln ein, am 13. Juni sollte der Bau, obwohl der Grund noch nicht über die Erde heraus war, eingestellt 
werden. Erst dem Grafen gelang es durch direkte Intervention beim Kurfürsten endlich im Juni 1772 6000 fl bereitzustellen. Am 
31. Dezember 1772 war an der neuen Kirche erst die Grundveste aus der Erde herausgemauert, denn der Baugrund war sehr naß 
und schlecht und daher mußten die Fundamente nach Anordnung des „während des Kirchenbaus selbst öfters persönlich gegen 
wärtiggewesten Oberbaumeisters Cuvillies“ 12 und 18 Schuh tief gegraben werden, da „beizu seicht angelegter Grundveste das neue 
Gebäu der offenbaren Gefahr ausgesetzt gewesen sein würde, gleich dem alten mit noch weit größerem Schaden bald wieder einzu 
gehen 11 . Da die Kirche nach dem Grundrisse Cuvillies „um 33 Werkschuh länger um 6 Schuh höher gebaut wurde“ als die alte, 
mußten 2 Häuser (das Melber- und das Baßgeigerhaus) niedergelegt werden. Im Winter 1772/73 war der in Zell beim Schloß 
bau schon vorhandene Hofpalier Ignaz Prechler mit 3 oder 4 Maurern beschäftigt die Ziegel zu dem Gesims zuzubringen und die 
Quadersteine zum Turmbau zuzurichten. Auch die Risse für die Seitenaltäre wurden im Dezember 1772 vom Schärdinger Land 
richter dem Grafen eingesandt, welcher sie am 31. Dezember dem Kurfürsten mit dem Antrag vorlegte, „den Oberbaumeister 
Cuvillies, der den Hauptriß gemacht hat, sowohl dieserwegen als auch der Zimmermeister-, Schreiner-, Schlosser-, Glaser- und 
Malerarbeit zu vernehmen, damit die Kirche nicht wieder verpfuscht werde 11 . Der Graf machte sich anheischig, die „von Cuvillies 
verfertigten Modelle alle auf seine Kosten in München von Holz verfertigen zu lassen, damit sie hernach ohne Schwierigkeit ins 
Große gebracht werden“ könnten. Am 9. Jänner 1773 erhielt Cuvillies die Seitenaltarrisse zur Begutachtung, berichtete aber 
am 13. Feber 1773, daß er in denselben „weder Regel, noch Geschmack, noch Wohlanständigkeit gefunden habe und in allen Teilen 
dieser wunderlichen Composition nichts beobachtet worden sei, was die Verhältnisse dessen zu der ganzen übrigen Architektur 
sowohl in Proportionen als Geziemheiten erfordert“ hätte. Cuvillies legte „zwei andere Gedanken“ vor, in welchen er „alle Fehler 
zu evitieren und eine solche Regelmäßigkeit hineinzubringen suchte, wie es dieses Gotteshaus mit Verhältnis der übrigen Archi 
tektur“ gebot, doch wurde die Altararbeit aus Geldmangel zurückgestellt, „bis das Gotteshaus unter Dach gebracht sei“. Im März 
1773 erwirkte der Graf bei den „Verordneten gemeinsamer Landschaft in Bayern-Oberland“ wieder die Auszahlung von 5683 fl 
20 xr zum Kirchenbau. Am 16. April 1773 erging an den Schärdinger Landrichter der Geistl.-Rats-Befehl, daß „der Bau ohne 
Einstellung fortzusetzen sei, damit noch in diesem Jahr die Kirche gewölbt und unter Dach gebracht werde. Wegen der Altäre 
wollte der Oberhofbaumeister Cuvvillies mit dem Grafen noch im Sommer 1773 nach Zell kommen, um taugliche Handwerksleute 
auszusuchen und wegen der Arbeit mündlich zu unterrichten“. Der geplante Termin konnte aber nicht eingehalten werden. 
Am 26. März 1774 hatte nach einem Bericht des Landrichters „Maurermeister Aichinger mit Anhandnehmung des sich in Zell 
aufhaltenden Hofpaliers Prechler nach den von Oberbaumeister Cuvillies gemachten Rissen die Kirche von Grund aus angelegt 
und wirklich schon über die Hälfte des ganzenGebäus 3 Schuh hoch auf geführt“. Obgleich Graf T attenbach den Bau durch Beistellung 
von Baumaterial und Fuhrwerk unterstützte, waren „trotz aller Sparsamkeit bereits 19484 fl. 2 $ verbaut und noch die Hälfte 
des Baus abgängig“. Zu Beginn des Jahres 1774 war Oberhofbaumeister Cuvillies, der inzwischen auch die Risse und Modelle 
sowohl der Altäre als der Kanzel und Beichtstühle fertiggestellt hatte, in Schärding und besichtigte in der Werkstätte der Schär 
dinger Meister, des Schreiners Johann Georg Ritter und des Bildhauers Matthias Kager, den bereits fertigen, bereits im Jahre 
1771 auf Grund des ersten Voranschlags vom 23. Juni 1770 für 775 fl bestellten Hochaltar (Abb. 187) und kam zu dem Befund, 
daß der „Hochaltar zwar von beiden Werkmeistern sehr mühsam und fleißig hergestellt worden sei, nichts destoweniger aber mit 
der Hauptarchitektur der neuen Pfarrkirche gar nicht harmoniere“. Er riet „diesen Altar, sofern es nur immer möglich in ein 
anderes Gotteshaus des Landgerichts zu applicieren und erbot sich, zu einem andern, dem Hauptgebäu vollkommen ähnlichen 
Hochaltar das Modell zu verfertigen“. Tatsächlich wurde auch auf den Rat Cuvillies der fertige Hochaltar nach Taufkirchen 
verkauft und am 7. Mai 1774 die Überführung des Altars von Schärding nach Taufkirchen bewilligt. Am 29. April 1775 konnte 
der Landrichter wieder berichten, nachdem die Gefahr der Einstellung des Baues wiederholt gedroht hatte, daß „die Kirche nun 
eingedeckt und der Turm der Kirchenhöhe gleich auf geführt sei, daß man aber für Baumaterialien und den Handwerksleuten 
mehr als 4000 fl schuldig sei, anbei auf das Ingeweid dieser Kirchen wie auch auf die vollkommene Herstellung des Turms noch 
eine ziemliche Barschaft ferners erfordert“ würde. Im August 1775 wurde den Schärdinger Meistern Ritter und Kager auf Grund
	        
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