Volltext: Die Denkmale des politischen Bezirkes Schärding

Zell a. d, Pram. 
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monaten 1771 und 1772 der kurfürstliche Hofmaler Christian Wink und der Münchner Theatermaler Josef Damian Sfuher. 
Für die Stukkodekorationen des Schloßinnern ist an den ebenfalls beim Kirchenbau in Zell tätigen, also in den Kreis der vom 
Grafen Tattenbach beschäftigten Künstler zählenden Hofstukkatorer Feichtmayer zu denken (A. M. J. V. 101/96 in GUBY, 
Schärding). 
Ein Blitzschlag zerstörte 1739 den hölzernen Pfarrhof und das dort verwahrte Pfarrarchiv. Da die Kirchenrechnungen auch erst 
mit 1798 beginnen, sind die Nachrichten zur älteren Pfarrgeschichte recht spärlich. 
Die wiederholt zitierte Urkunde von 955, nach welcher die Kapelle Zell a. d. Pram aus der Pfarre Raab ausgeschieden und als 
eigene Pfarre dem Kloster Mondsee zugewiesen wurde, gilt als Fälschung. Eine Zugehörigkeit zu Mondsee läßt sich auch sonst 
nirgends nachweisen. Fest steht nur, daß im Jahre 1483 die Herren von Zell und die Zechpröbste des dortigen Gotteshauses sich 
an den Pfarrer Dr. Valentin Pernpeck zu Raab mit der Bitte wandten, ihnen mit Rücksicht auf die weite Entfernung von der 
Mutterkirche Raab für Zell einen eigenen Vikar zu gestatten (LAMPRECHT, Beschreibung des Ortes Raab, S. 160). Ihrem 
Wunsche gemäß erhielten sie 1484 einen eigenen Seelsorger. 
Mit Taufkirchen und Raab wurde auch das Vikariat Zell im XVI. Jh. dem Kloster Suben zugewiesen und verblieb als Stifts 
pfarre bei demselben bis zur Aufhebung des Stiftes 1784. 
Am U. I. Frauengottshaus in Zell erwies sich schon im April 1701 der „Kirchturm an der Kuppel dergestalt ruiniert und bau 
fällig, daß das wirkliche Einfallen zu besorgen war und es notwendig erschien, nicht allein die Kuppel von neuem zu machen, 
sondern auch das ganze Werk, worauf die Kuppel gesetzt wird, um einen Gaden höher zu führen und mithin den ganz verfaulten 
Glockenstuhl neben der zusammenfallenden Sakristei von neuem zu bauen u . Das Werk führten ein Schärdinger Baumeister 
(Matthias Wallner?) und der Schärdinger Stadtzimmermeister Andreas Höretsreuter (Hörtreiter) für 2026 fl 23 xr aus. Im 
Juli 1768 zeigten sich wieder schwere Bauschäden an der Kirche; die Dachung war auf der Wetterseite schadhaft und das Wasser 
schlug auf das Gewölbe herein, die Kirchenmauer erwies sich von der Erden 5 Schuh hoch ausbesserungsbedürftig. Man zögerte 
mit den Reparaturen hin und schon am 23. Juni 1770 mußte der Schärdinger Landrichter an die Regierung berichten, daß „das 
Kirchengewölb in solche Spaltung verfallen sei, daß der unmittelbare Einsturz fast täglich zu besorgen sei (( . Er begab sich mit dem 
Schärdinger Maurermeister Blasius Aichinger und dem Schärdinger Zimmermeister Josef Höretsberger nach Zell und man kam 
zu dem Schluß, daß die Kirche niederzureißen und neu aufzubauen sei, wofür die beiden Meister Überschläge auf 14147 fl 14 xr 
vorlegten, wozu noch die Voranschläge der Schreiner und Bildhauer von 1514 fl und der Glaser und Schlosser von 1242 fl 54 xr 
dazukamen. Der Braunauische Stadtmaurermeister Anton Hafenecker und der Burghausener Stadtzimmermeister Stüber, welche 
von der Regierung in Burghausen als unparteiische Werkmeister zur Augenscheinvornahme abgeordnet wurden, bestätigten den 
ersten Befund und erklärten es sogar nötig, auch „den Kirchturm niederzureißen und neu aufzubauen und die Kirche wegen 
des „großen Conkurses der Leute bevorderist an Frauen- und auch Festtagen um 10 Schuh in der Länge zu vergrößern u . Auch diese 
beiden Meister erstellten Überschläge, welche sich einschließlich des Turmbaues auf 1525 fl 26 xr, also einschließlich der Schreiner-, 
Bildhauer-, Glaser- und Schlosserarbeit auf 20987 fl 49 xr erstreckten. Die Finanzierung des Baues bereitete aber in der geld 
armen Zeit die größten Schwierigkeiten und es blieb dem Geistl. Rat nichts übrig, als am 24. November 1770 anzuordnen, daß 
man „bis die Geldmittel ausfindig gemacht werden, das Gewölb abtragen und mit Brettern decken solle u (der Kirchenbau wurde 
niemals vom Grafen Tattenbach finanziert, sondern aus Kirchenanleihegeldern). Am 7. Dezember 1770 gab der Schärdinger 
Landrichter Auftrag, mit Abtragung des Gewölbes und Sicherung der Altäre und Kanzel zu beginnen. Im April 1771 stieg die 
Baufälligkeit der alten Kirche aufs höchste: Die Langhausmauer senkte sich und der Dachstuhl hing buchstäblich in der Luft, 
das Mauergesims begann herabzufallen und der Turm senkte sich derart, daß die Turmtür nicht mehr geöffnet werden konnte. 
Da am hinteren Chor die Klüfte sich von Tag zu Tag größer zeigten und der noch immer nicht abgetragene Dachstuhl das Ge 
wölbe auseinander drückte, mußte sich der Pfarrvikar Lambert Orthmayr entschließen „wegen der augenscheinlichen Gefahr die 
Kirche mit dem Sanctissimum zu verlassen und den Gottesdienst in der Wagenschupfe des dem Reichsgrafen Ferdinand Josef 
von Rheinstein und Tattenbach gehörigen ,neuerbauten Schlosses 1 zu celebrieren u . Am 16. Mai besichtigte auf Anordnung des 
Geistl. Rates der Münchner Hofmaurermeister Leonhard Matthaeus Gießl nochmals die Kirche und berichtete, daß „die Kirche 
ihrer Baufälligkeit halber stündlich einzustürzen drohe und auch ein Gleiches mit dem Turm zu befürchten sei u . Auf dieses Gut 
achten hin ordnete der Geistl. Rat am 4. Juni 1771 endlich den Neubau an, und zwar sollte das Gotteshaus nach den von den zwei 
Maurermeistern zu Schärding (Blasius Aichinger) und Braunau (Anton Hafenecker) verfertigten Rissen durch den Schärdinger 
Maurermeister erbaut werden. Auch der neue Hochaltar, dessen Entwurf noch erhalten ist (Abb. 187), wurde im Juni 1771 bei 
den Schärdinger Meistern, dem Schreiner Joh. Georg Ritter und dem Bildhauer Matthias Kager, für 775 fl angedingt. Der 
Graf schenkte zur Erweiterung des Gotteshauses einen „ziemlichen Grund u her. Der Sommer 1771 verging wohl mit dem Nieder 
reißen der alten Kirche. Im ersten Frühling 1772 sollte mit dem Neubau begonnen werden. Da wandte sich am 29. Februar 1772 
der kurfürstliche Obersthofmarschall Graf Tattenbach in einer Immediateingabe an den Kurfürsten und erwähnte, daß die Risse 
des Schärdinger und Braunauer Maurermeisters zum Zeller Kirchenbau „voller Fehler stecken“ und daß „das Gotteshaus nach 
diesen Rissen voller unnötig und nur hoch ins Geld laufenden Ecken mit zergliederten unförmlichen Gesimsern und ohne geringste 
Architektur hergestellt würde 11 . Graf Tattenbach hatte daher durch den kurfürstlichen Oberbaumeister Franz de CuvillUs auf 
seine eigenen Kosten einen Bauriß für die Zeller Kirche her stellen lassen, den er dem Kurfürsten vorlegte und von dem er ver 
sicherte, daß „nach diesem Riß das Gottshaus recht schön und dauerhaft und auch mit den nämlichen Kosten hergestellt werden 
könnte, als solche auf den Bau nach den Landgericht Schärdingischen Rissen ergehen a würden. Der Graf trat auch dafür ein, 
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