Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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sein Nachfolger Achaz von Seeau durch seine sonstige Tätigkeit 
verhindert, die Pflegamtsgeschäfte wirksam zu überwachen. 
Letzterer bat denn auch, wiewohl vergeblich, 1666, ihn von der 
Oberpflege in Wildenstein zu entheben. Wie notwendig es war, die 
Führung der Geschäfte im Pflegamt nur fleißigen, gewissenhaften, 
ordentlichen und gerechten Beamten anzuvertrauen, und wie schwer 
es dem Salzamtmann fallen mußte, bei dem Mangel an solchen 
Kräften eine befriedigende Oberaufsicht zu führen, läßt die 1661 
erlassene Instruktion für das Pflegamt zu Wildenstein erkennen. 
Schon der Urbar- und Herrendienst erforderte viel und genaue 
Arbeit, die Vorschreibung, Einhebung und Evidenzführung der vielen 
von den Untertanen zu leistenden Abgaben erst recht. Diese zer 
fielen in beständige und nichtbeständige; zu ersteren zählten der 
Pfennig-Gilt oder Michaelisdienst, der Vogthafer, Kucheldienst in 
Hennen und Eiern, der Vieh-, Schmalz-, Butter- und Käsedienst, der 
Robot und das Kaufrecht. Unbeständige Forderungen des Pfleg 
amts waren die Abgaben in Todesfällen, bei Käufen, Übergaben, 
Wechseln, das Freigeld von Grundstücken, Siegelgeld und 
anderes 46 ). 
Die Übernahme der Pflegherrschaft Wildenstein in ärarische 
Verwaltung machte große Vorarbeiten nötig, das Salzamt mußte 
alle hiezu erforderlichen Behelfe sammeln und die Pflegsrechnungen, 
die Ausweise über die jährliche Nutznießung, die Bauhilfen und 
Geldstrafen sowie die Beschwerdeschriften der Untertanen vor 
legen. 1682 kam dann der Hofkammerrat Grundemann von Falken 
burg in Begleitung des Buchhaltereirates Frischenhauser aus Wien 
zur Inspektion und Einrichtung der Herrschaft Wildenstein in das 
Kammergut 47 ). Die Kommission, welche in ihrer Aufgabe vom Salz 
amtmann weder beeinflußt noch gehindert werden durfte, erkannte 
bald die im Pflegamt herrschende Mißwirtschaft und die Be 
rechtigung der Untertanenbeschwerde, daß sie durch die Willkür 
und Härte der Pfleger völlig ruiniert worden seien. Sie verfügte die 
Entlassung des Pflegers Eustach Wimmer wegen üblen Lebens und 
mit den armen Untertanen begangener sträflicher Exzesse und 
bestellte für ihn den Salzfertiger Jakob Reimer aus Laufen zum 
Pfleger, der als verrechnender Beamter eine Kaution in der Höhe 
der Jahresbesoldung zu erlegen hatte. Da Frischenhauser vorzeitig 
nach Wien zurückkehren mußte, erhielt der spätere Hofschreiber 
16 ) S. O. A. Bd. 104. 
* 7 ) Res. 1682, S. 206.
	        
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