Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Aussicht, wie ihn die Schießstände anderer Orte, Gmunden, Hallstatt 
und St. Wolfgang schon bezogen 34 ). 1697 kam es zur Erbauung eines 
neuen Gerichtsdienerhauses, das auch mit guten Gefängnissen ver 
sehen wurde 35 ). 1730 brannten in Goisern das Gotteshaus, der 
Pfarrhof und viele Häuser ab, zu deren Wiederaufbau das Salzamt 
mit Bauholz und Kalk aushalf; auch wurden die Besitzer der ab 
gebrannten Häuser auf drei Jahre von der Steuer befreit 36 ). 1738 
wies das Salzamt dem Schulmeister in Goisern wegen seiner rühm 
lichen Rinderzucht 3 Rachel Holz zum Hausbrand zu, doch hatte er 
jährlich darum einzureichen, damit nicht ein Deputat daraus 
erwüchse 37 38 ). 
Der Markt St. W o 1 f g a n g besaß bis 1579 eine Eisennieder 
lage, die ihm entzogen wurde, wofür ihn der Kaiser mit der Über 
lassung von 1 Pfund Fuder jährlich entschädigte; davon durfte er 
die eine Hälfte zur Deckung des Eigenbedarfes verwenden, der 
Rest sollte in der Nachbarschaft verkauft und auch mit anderem 
Salz Handel getrieben werden, um das Einschwärzen fremden 
Salzes zu verhindern. Das Salz war aus dem Hödlhaus in Ischl zu 
beziehen. 1598 wurde der Markt von der Rüststeuer befreit 3S ). 
Im Nachhang zu diesem Abschnitt sei noch einiges über das 
Schankgewerbe in den Gemeinden des Kammergutes vermerkt. 
Nach der Erbauung der Pfanne in Ebensee und der Ansiedlung von 
Salzarbeitern machte sich das Bedürfnis nach Gastgebschaften 
fühlbar, weshalb die Hofkammer in dem jungen Orte Schank 
gerechtigkeiten erteilte, so im Jahre 1608 dem Waldmeister Leopold 
Hillibrand, 1618 Max Rämbs, 1626 Paanmeister Matthias Stöttinger 
und 1632 Hans Ebenberger, also meist Pfannhausern, da ein 
eigener Bürgerstand nicht vorhanden war. Winkelschenken, 
die später, besonders um 1681, auftauchten und Bier wie Brannt 
wein auch über die Gasse abgaben, schädigten nicht bloß die 
berechtigten Wirte, sondern auch die herrschaftlich Ortischen 
Tavernen und das Gefälle, weshalb das Salzamt auf ihre Stillegung 
drang. Andernorts und wenn ärarische Interessen Vorlagen, nahm 
man es damit nicht so genau; der Klausmeister in Steeg hielt in seiner 
Wohnung Bier, Most und Branntwein für die durchfahrenden Schiff 
leute und Roßbauern feil, ohne eine Schankgerechtigkeit zu besitzen 
34 ) Res. 1665, S. 191; 1669, S. 341, 487; 1736, S. 369. 
35 ) Res. 1697, S. 480. 
36 ) Res. 1730, S. 179. 
37 ) Res. 1738, S. 729. 
38 ) S. O. A. Bd. 39.
	        
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