Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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der von den Verordneten des Landes Oberösterreich vor 
geschlagenen Pauschalierung nicht zustimmen und „die Arbeiter 
diesfalls um so weniger onerieren lassen, als solches onus bei ohn- 
fehlbar erfolgender Erhöhung des Arbeitslohnes das Ärar wiederum 
zu ertragen haben würde“ 78 ). Die Verhandlungen nahmen hierauf 
wieder ihren Fortgang und führten nach langem Feilschen 1733 zu 
folgendem Vergleich: Für Traunkirchen und Gmunden blieb es 
beim alten Aufschlag von 3 Groschen, der Bauschbetrag je Groschen 
wurde für Gmunden mit 250, für Traunkirchen mit 36 fl. festgesetzt. 
Das Brauhaus am Stadel hatte für das kandlweise ausgeschenkte 
Bier keinen Aufschlag zu entrichten, für die Grafschaft Ort wurde 
der bisherige Aufschlag von 3 auf 2 Groschen herabgesetzt. Die 
Brauereien im inneren Kammergut blieben vom Bieraufschlag 
befreit, wodurch wenigstens die dringendste Anforderung der 
Bankodeputation befriedigt war 79 ). 
III. Münzwesen. 
Bei dem großen Geldumsatz des Salzamtes und der steten 
Verbindung mit den obersten Wirtschaftsstellen blieb es von den 
Wandlungen des Münzwesens nicht unberührt. Das Salinenarchiv 
enthält nicht bloß alle im Laufe der Jahre erlassenen kaiserlichen 
Münzpatente, sondern auch viele Mitteilungen über die im Münz 
verkehr aufgetretenen Erscheinungen; die Aufzählung der ersteren 
kann entfallen, da sie aus der Fachliteratur hinlänglich bekannt 
sind 80 ), dagegen dürften die sonstigen, das Münzwesen betreffenden 
Erlässe und Berichte des historischen Wertes nicht völlig ent 
behren. Die ersten aktenmäßigen Nachrichten sind dem Resolutions 
buch von 1637 entnommen und handeln von den Maßnahmen gegen 
die Münzverschlechterung und die Einfuhr fremder Münzen von 
geringem Werte 81 ). An den Landesgrenzen hatten sich christliche 
und jüdische Auswechsler eingefunden, welche den armen Mann 
hart drückten, das gute Geld gegen die abgewürdigte Schiedmünze 
umtauschten und außer Land führten. Die Hofkammer befahl, diese 
Krämer, die von Haus zu Haus zogen und schlechte Münze unter 
die Leute brachten, zu verhaften und ihnen die Gelder ab- 
78 ) Res. 1732, S. 410, 441. 
78 ) Res. 1733, S. 537, 562. 
80 ) S. Bacher, Das österreichische Münzwesen (1838). 
81 ) Res. 1637, S. 500.
	        
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