413
Graf Sternbach an der Spitze, gemeinsam um die Fischpacht, die
sie für sechs Jahre um 725 fl. jährlich auch erstanden 134 ).
Die Aufsicht über das Fischereiwesen im Kammergut führten
der Oberfischmeister und die ihm untergebenen Fischmeister, die
als kaiserliche Diener den übrigen Angestellten des Salzamtes
gleichgehalten waren. Sie hatten auf die Beachtung der Fisch
ordnung durch die Pächter zu sehen, die Sicherheit der Fisch
gewässer zu überwachen und die Fischzuchtanstalten zu leiten. Die
junge Brut diente nicht bloß zur Deckung des eigenen Bedarfes,
auch andere Abnehmer fanden sich; 1732 gingen 400 Einsetz
saiblinge an die Herrschaft Seisenburg 135 ). Die schönsten und
edelsten Fische kamen auf den kaiserlichen Tisch; das Salzamt
unterhielt schon 1610 einen eigenen Fischbehalter in der Traun
unterhalb des Falles, der stets gefüllt sein mußte, um bei kleinem
Wasser die Fische nach Wien schicken zu können 136 ). Besonders
schätzte man bei Hofe die Fische aus den vorbehaltenen Gosauseen,
von welchen der innere der Forellen- und der äußere der Saibling
see hieß. Nach Anordnung des Oberfischmeisters wurde im hinteren
Gosausee zu Michaeli gefischt, weil die Fische zu dieser Zeit schon
nach Hallstatt überbracht werden konnten; im vorderen See be
gann man erst um Allerheiligen zu fischen 137 ). Größere Mengen vön
Fischen beanspruchte im 18. Jahrhundert das jährliche St.-Andreas-
Toisonfest; die Sendung bestand in der Regel aus 12 extragroßen
Saiblingen, 12 Fehren, 60 Aschen und 100 Sprenglingen (Forellen).
Daneben wurden auch zu anderen Hoffestlichkeiten stets Fische
aus dem Kammergut verlangt. 1727 brachte der Oberfischmeister
Schloßgangl dem Kaiser lebende Saiblinge aus dem Gosausee, der
darob sein Wohlgefallen zeigte und ihn „über fünf Vaterunser lang“
ins Gespräch zog 138 ). 1700 beabsichtigte die kaiserliche Familie, die
Burg zu Wiener Neustadt als Sommeraufenthalt zu beziehen, und
wollte zur höchsten Lust der fremden Gäste den Burggraben mit
Fischen besetzen; auch diese mußte das Salzamt beschaffen 139 ).
134 ) Res. 1741, S. 358; 1748, S. 440.
135 ) Res. 1732, S. 465.
13G ) S. O. A. Bd. 40.
137 ) Res. 1727, S. 338.
138 ) S. O. A. Bd. 123.
138 ) Res. 1700, S. 678.