Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

28* 
Salzverschleiß 
I. Unentgeltlich. 
1. Muß- oder Küchel- und Amtssalz. 
Die beim Salzsieden beschäftigten Beamten, Meister und 
Arbeiter empfingen seit jeher Kochsalz, soviel sie im Haushalt 
benötigten, ohne Entgelt; wahrscheinlich nahmen sie es in der 
ältesten Zeit ohne besondere Bewilligung gleich von der Pfanne 
oder den Pfieseln weg nach Hause. Zu den Siedern gesellten sich 
im Bezug des freien Salzes sogleich die Bergleute und Holzknechte 
und dann auch alle übrigen im landesfürstlichen Dienste stehenden 
Bewohner des Kammergutes. Die Zuteilung war reichlich bemessen 
und genügte vollauf auch für die Ansprüche einer kleinen Wirt 
schaft, bei der großen Menge der täglichen Erzeugung kam es 
darauf nicht an. Nach einer ungefähren Berechnung bezog ein 
Kammergutinwohner im 17. Jahrhundert für den Kopf seiner 
Familie 30 Pfund Mußsalz im Jahre, also mehr als das Doppelte des 
wirklichen Bedarfes. Mit der Zeit wurde die Zahl der Empfangs 
berechtigten immer größer, man gewährte das Mußsalz auch nicht 
kaiserlichen Dienern und ganzen Gemeinden, wenn sie nur dem 
Salzwesen irgendwie nützlich waren. Die Untertanen in der Abtenau 
erhielten es, damit sie das Kammergut mit Schmalz und anderer 
„Ziemueß“ versehen und auch den Anwohnern längs der inneren 
Traun konnte man das Mußsalz nicht vorenthalten, weil die 
Gefahren der Schiffahrt ihre ständige Hilfsbereitschaft erforderten. 
Der Name M u ß s a 1 z mag von der Verpflichtung des Empfängers 
herrühren, dem gemeinen Wesen im Kammergut zu dienen, während 
die im Reformationslibell von 1656, Fol. 469, diesem gleichgesetzte 
Bezeichnung Kuchelsalz, von welchem jeder, „so viel er be 
darf, aber mehrers nit“ erhielt, den Zweck der Zuwendung eindeutig 
ausdrückt. In der Resolution von 1746 wurde den Beziehern von 
Mußsalz, die nicht im kaiserlichen Dienste beschäftigt waren, ihre 
Verpflichtung von alters her, daß sie bei Unglücksfällen kostenlos 
Hilfe zu leisten haben, in Erinnerung gebracht, ansonst sie das Salz
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.