Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Frühjahrssturm, der 69 Amtszillen von der Heftung losriß und arg 
beschädigte 172 ). 
7. Schiffabgaben. 
Das Kammergutsalz war als kaiserliches Gut von Maut- und 
Zollaufschlägen befreit, dafür aber mit anderen Abgaben belastet, 
die den Verschleißpreis zwar nicht unmittelbar belasteten, auf 
Umwegen jedoch gleichwohl auf die Abnehmer überwälzt wurden. 
Die zunächst Betroffenen waren die Fertiger als Großverschleißer, 
welche für die verschiedenen Herstellungen und Vorkehrungen 
aufzukommen hatten, die zur Beförderung der Schiffahrt und zum 
Schutze der Salzladungen in den Legstätten und Umschlagplätzen 
getroffen waren und instandgehalten werden mußten. Die erste 
Haltestelle für die von Gmunden auslaufenden Salzschiffe war der 
Stadel; dessen Leitung oblag dem Stift Lambach, das hiefür eine 
gewisse Abgabe, das Stadelrecht, einhob, von welchem später noch 
die Rede sein wird. Daneben bestand in Stadel noch die Wasser 
büchse, eine unter dreifacher Sperre gehaltene Kasse, in welche die 
Fertiger von jedem Pfund Küfel im Jahre 1529 acht Pfennige, vom 
17. Jahrhundert an 6, 8 und mehr Kreuzer nach Gestalt der erforder 
lichen Ausgaben und von jedem Fuder 3V2 kr. einzulegen hatten 173 ). 
Von diesem Wasseraufschlag war kein durch den Stadel fahrendes 
Schiff befreit 174 ). In das Erträgnis der Wasserbüchse teilten sich der 
Stadlschreiber, die Wasserseher in Gmunden und am Stadel, die 
Arbeiter an der Traun und an der Brücke in Stadel und der Zillen 
hüter in Gmunden. Auch ein Teil der Kosten für die Rückfahrt der 
Schiffleute über Land von Zizlau über die „Haid“ nach Stadel 
wurde aus der Wasserbüchse bestritten. In eine zweite Kasse, die 
Bodenbüchse, zahlten die Fertiger für jede Küfelzille anfänglich 
13 pf., nach dem dritten Reformationslibell 4 kr. und von jeder 
Gottesheil- und Deputatsalzabfuhr 6 kr., aber auch die fremden 
Schiffe das übliche Bodengeld ein, das zur Entlohnung der gottes 
dienstlichen Handlungen am Stadel und zur Unterstützung armer 
Schiffleute diente. Die Eröffnung der beiden Büchsen durch den 
Salzamtmann, die Fertiger und den Stadelschreiber erfolgte 
anläßlich der jährlichen im Februar zu Lambach abgehaltenen 
Schlußabrechnung über die Gebarung am Stadel, der Stadelrait, die 
172 ) Res. 1741, S. 336. 
178 ) S. O. A. Bd. 4, 94, 3. Reformationslibell. 
174 ) Res. 1711, S. 72.
	        
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