Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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die ihre weit berühmten Erzeugnisse zum größten Teil in Wien ab 
setzten 62 63 ). 
Der freihändige Verkauf der Salzschiffe unterlag mehrfachen 
Einschränkungen. Neue Zillen durften nach der Entleerung ihres 
Inhalts überhaupt nicht verkauft werden, 1584 war hierauf eine 
Strafe von 20 Taler für eine Siebnerin und von 10 Taler für eine- 
Fünferin gesetzt 68 ). 1593 stellte das Schiffsamt anstatt der Bar 
zahlung für die übernommenen Schiffe den Fertigern • Scheine aus. 
die sie in Gmunden einlösen konnten, falls sie das Geld nicht zur Ab 
zahlung ihrer Schulden beim Salzamt verwendeten 64 ). In Zeiten 
größeren Schiffbedarfes für das Militär, und die waren nicht selten, 
hatte das oberste Schiffsamt in Wien das Vorkaufsrecht und die 
Befugnis, auch jeden anderen Verkauf zu verbieten. 1629 war der 
Zillenverkauf an Private bei Strafe von 20 Dukaten untersagt, die 
Fertiger mußten alle Schiffe, die eigenen sowohl wie die vom Salz 
amt entlehnten, die sie nicht, mit Lebensmitteln beladen, im Gegen 
zug nach Gmunden zurückführten, an das oberste Schiffsamt ab 
liefern 65 ). Das Verbot war noch 1663 in Wirksamkeit und wurde 
1705 erneuert, 1678 aber insoweit gemildert, daß jedem Fertiger das 
Recht zustand, alljährlich eine Zille freihändig zu verkaufen 66 ). Der 
amtliche Übernahmspreis für zur Salzschiffahrt unbrauchbar ge 
wordene Siebnerzillen betrug 26 fl., für Sechserzillen 19 fl. 67 ), konnte 
indessen häufig nicht eingehalten und mußte überschritten werden, 
weil trotz aller Strafandrohungen der Schleichhandel mit den Hin- 
geberinnen blühte, die Fertiger hiebei gut verdienten und die Be 
diensteten in den Ladstätten mit dem Vermieten und Verkaufen der 
alten Salzschiffe die besten Geschäfte machten 68 ). In Mauthausen 
wurden 1659 mit Wissen des Salzamtes jährlich 20 und mehr Hin- 
geberinnen verkauft, der dortige Gegenschreiber erhielt für jede 
Zille einen Taler Leihkauf und vom Kufenhandelsamt 30 Kreuzer. 
Ebenso und noch 1730 wurde in Enghagen mit dem Verleihen und 
Verkaufen der Schiffe viel Geld verdient, der Zillenhüter in Zizlau 
lebte eigentlich davon, da sein Gehalt recht klein war 69 ). 
®) Res. 1736, S. 251. 
63 ) Ennser Mus., A. II. 
64 ) S. O. A., Bd. 5. 
65 ) S. O. A., Bd. 57. 
M ) Res. 1678, S. 79; 1704, S. 264. 
67 ) Res. 1709, S. 729. 
“) Res. 1690, S. 667. 
**) S. O. A., Bd. 53; Res. 1730, S. 89.
	        
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