Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

243 
16* 
treffliche Antrag hatte das gleiche Schicksal wie die Projektspläne 
Lucheses, er wurde gründlich studiert und dann in den Akten 
begraben. Auf einen großen Erfolg konnten Zechner und Kreuzhuber 
aber doch zurückblicken, die Hofkammer hob die Partikulararbeit 
wieder auf und führte eine neue Art der Verdingung ein; sie verbot 
die gegenseitigen Gefälligkeiten zwischen den Schiffsleuten und den 
Fischern bei Strafe der Dienstentlassung, pauschalierte die Dienst 
gänge der Wasserseher und schraubte die Akzidenzien auf das Aus 
maß des dritten Reformationslibells zurück 21 ). 
Lange hielt die neue Ordnung freilich nicht vor, schon 1741 
und 1744 kehrten die alten Klagen wieder, daß die Traunfahrt „übel zu 
gerichtet und der Fluß durch den Oberwasserseher in seinem 
geraden Rinnsal nicht erhalten, sondern solcher mehr zur Fischerei 
bequemlich und vorteilhaft hergestellt, in der Mitte über kreuz und 
quer dergestalten verzäunt und verschlagen wird, daß die Schwere 
des Wassers sonderlich bei Ebelsberg seitwärts in die ebenen 
Gründ ausbrechen muß“ 22 ). Man hatte zwar die Fertiger ermächtigt, 
sich für die Verluste an Salz und Schiffen, die sie durch die Mangel 
haftigkeit des Schiffahrtsweges erlitten, an dem Oberwasserseher 
schadlos zu halten, und den Stadlinger Schiffleuten erlaubt, derlei 
der Salzabfuhr hinderliche Fächer, Fischwerke und Zäune vermöge 
kaiserlichem Befehl vom 10. Oktober 1656 auszureißen und zu 
ruinieren 23 ), alle diese Verordnungen blieben wirkungslos, solange 
das Salzamt nicht die Macht und den Willen auf brachte, sie durch 
zusetzen. Es fehlte auch an der Überwachung, der Oberwasserseher 
war zugleich Fischmeister und in dieser Eigenschaft für die Be 
dürfnisse der Schiffahrt wenig eingenommen, die strenge Hand 
habung der zu ihrem Schutze erlassenen Verordnungen von ihm 
daher nicht zu erwarten. Baron Sternbach schuf endlich Wandel in 
den unhaltbar gewordenen Zuständen. Auf seine Veranlassung 
wurden 1747 das Amt des Oberwassersehers von dem des Fisch 
meisters getrennt 24 ) und die Instandhaltung der Traunverbauungen 
mit Einschluß aller Wehren, Brücken, Straßen, Roß- und Schiffs 
wege im Feilbietungsweg dem früheren Großkufenhändler Seeau 
übertragen. Das Ärar ersparte dadurch jährlich 10.000 fl., die 
zur Herstellung oft ganz unnötiger und kostspieliger Wasserbauten 
J1 ) Res, 1723, S. 521. 
M ) Res. 1741, S. 391; 1744, S. 763. 
™)ß. O. A. Bd. 141, Nr. 71. 
24 ) Res. 1747, S. 368.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.