Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Die im dritten Reformationslibell. festgesetzte Zahl der Ischler 
Bergarbeiter mußte schon gegen Ende des 17. und noch mehr im 
18. Jahrhundert erhöht werden, weil die beschleunigte Ausrichtung 
der tieferen Horizonte und die Vermehrung der Werker eine Ver 
stärkung des Häuer-, Förderer- und Säubererpersonales erforderte. 
Doch entspricht der Stand von 140 Mann im Jahre 1720 nicht der 
wirklichen Arbeitsleistung, da viele Bergleute nur halbe Schichten 
verfuhren. Die Ministerial-Bankodeputation hatte diese ordnungs 
widrige Übung des Teilens der Schichten wiederholt beanstandet 
und sie 1721 abgestellt 169 * ). Sternbach setzte dann den Mannschafts 
stand dadurch noch weiter herab, daß er das Partikularwesen tun 
lichst einschränkte und die Verdingung der Arbeiten förderte. 
Die Gedingabrechnung mit den Häuern war im Laufe der Zeit 
zum bloßen Schein geworden; zwar wurde noch 1740"°) die Abmaß 
einschließlich der Zehrung nach altem Gebrauche vorgenommen, das 
ausgefahrene Streckenmaß auf die einfache Offenweite umgerechnet 
und der Zuschlag für Stein, schlechte Luft, Nachschlag oder Rüstung 
taxiert, die Entlohnung erfolgte jedoch nicht nach dem so ermittelten 
Leistungsfaktor, sondern einheitlich nach der im dritten Refor 
mationslibell Seite 268 vorgeschriebenen Quartalsleistung von 
27 Stabei je dreimännischen Schlag und dem gleichfalls angesetzten 
Verdienen von 1 fl. 30 kr. für ein Stabei. Jeder Häuer bekam auf 
diese Weise den gleichen und unveränderlichen Lohn und die ganze 
umständliche Abmaßverrechnung hatte keinen Sinn. 
Eine nicht geklärte Bewandtnis hatte es mit der „Abwisch“- 
Schicht, die den Häuern und Knechtswerkern bei der vierteljährigen 
Abmaß gutgeschrieben wurde, deren Berechtigung aber weder die 
Bergmeisterschaft, noch die kaiserlichen Beamten nachweisen 
konnten, weshalb sie von 1740 an nicht mehr eingestellt werden 
durfte 171 ). Dagegen blieb die Zehrung anläßlich der vierteljährigen 
Abmaß unangefochten, 1740 ergingen darauf 50 fl. 40 kr. 
Die Unschlittabgabe war im dritten Reformationslibell Seite 270 
für die Ischler Bergleute festgesetzt, um ein Geringes größer wie 
für die Hallstätter und bis 1740 im wesentlichen unverändert ge 
blieben. Es faßten im Vierteljahr: Bergmeister und Schaffer je 
22Vz Pfund, Unterbergmeister 15 Pfund, Eisenhäuer 27 Pfund, 
169 ) S. O. \. Nr. 52/6. 
17 °) S. O. A. ad 52, Nr. 14, Häuerabrechnung vom 4. April 1740. 
171 ) S. O. A. Nr. 52/11.
	        
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