Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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jährlich 100 fl. und außerdem eine Provision von 1 fl. 30 kr. in der 
Woche 511 ). Der Kufenhandlerswitwe Obnaus wurde 1686 die übliche 
Provision von 2 fl. wegen ihrer zehn Kinder um 30 Kreuzer auf 
Lebenszeit erhöht 512 ). 
Statt der Provision oder Pension pflegte die Hofkammer auch 
einmalige Abfertigungen zu geben, entweder weil die Dienstzeit des 
Mannes für eine laufende Witwenrente zu kurz war oder weil sie mit 
einer einmaligen größeren Zuwendung besser zu fahren glaubte wie 
mit einer voraussichtlich Jahrzehnte dauernden Witwenversorgung. 
Die Erben des Einnehmers Sauber wurden mit 3000 fl. in sechs 
Jahresraten zu 500 fl. abgefertigt 513 ). Die Witwe des Hof Schreibers 
Gerisch war „ein Weibsbild von etlichen und zwanzig Jahren, aus 
ermangelnden Mitteln aber schwerlich zu einer Heirat gelangen, mit 
hin die ihr unterm 12. Dezember 1688 auf solange als sie unver 
heiratet bleibt, wöchentlich per 4 fl. ausgesetzte Provision mensch 
lichem Vermuten nach wohl in die 20 und 30 Jahre genießen und 
also Ihrer kaiserl. Majestät die Unterhaltung annoch von 4 bis 
6000 fl. betreffen könnte; denn anstatt der Provision eine bar Ab 
fertigung von 2000 fl. gerechnet und dieser Betrag ihr in 5 Jahres 
raten ausbezahlt werde“ 514 ). Die Provision endete mit der Wieder 
verheiratung der Witwe, lebte aber in berücksichtigungswürdigen 
Fällen wieder auf, wenn diese zum zweiten Male Witwe gewor 
den war 515 ). 
Das Provisionsausmaß erfuhr gegen das Ende des 17. Jahr 
hunderts in einigen Stufen eine mäßige Erhöhung 516 ) und blieb dann 
bis zum Jahre 1750 im wesentlichen unverändert. Während dieser 
Zeit betrug die übliche Wochenprovision einer Witwe nach einem 
Einnehmer, Hof Schreiber, Verweser und 
Mautner 4 fl. 
Hofkastner, Mautamtsgegenschreiber, Ober 
wasserseher, Pfleger und Registrator • 3 fl. 
Stadelschreiber, Salzbeförderer und Einfüll 
schreiber .......... 2 fl. 
Waldmeister, Fuderzahler und Fertiger • • • 1 fl. 30 kr. bis 1 fl. 45 kr. 
Daneben gab es noch Jahrespensionen für Beamtenswitwen, die 
511 ) Res. 1695, S. 357, 358. 
512 ) Res. 1686, S. 356. 
513 ) Res. 1686, S. 397. 
B14 ) Res. 1695, S. 350. 
51B ) Res. 1701, S. 757.
	        
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