Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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Todfall aber und das Freigeld musste von den Erben beim 
Marktgerichte erlegt werden; so wurde es bei den Pfarrern 
Riedtmayr und Scliweinizer gehalten; die Bestrafung der Ehe¬ 
halten stand dem Marktgerichte zu. Der Pfarrhof und die Be- 
neficiatenbehausung des Frühmessers waren vermöge alter Stift¬ 
bücher Bürgershäuser, daher sie dem bürgerlichen Magistrat 
mit Stift und Sperre unterworfen waren. Dem entsprechend 
wurde auch jährlich die Kirchenrechnung im Pfarrhofe in Bei¬ 
sein des Pflegers, Marktrichters und der Zechpröpste aufge¬ 
nommen und dabei wacker gezecht. Schon Bischof Urban wollte 
unter 15. October 1565 die übermässigen Zehrungen und Malzeiten 
bei der Kirchenrechnung abgestellt wissen und befal dem Pfleger, 
er solle darob sein, dass ausser eines Trunkes dergleichen Zeh¬ 
rungen und Malzeiten ferner nicht mehr Vorkommen sollten; 
doch gab es auch später noch hierin argen Misbrauch. 
Das Pfarrwidum zu Obernberg. 
Das Pfarrwiddum von St. Georgen bestand einst in den 
drei Wimgütern (Gross-, Klein- und Moselwim). Ausserdem 
bezog der jeweilige Pfarrer den Zehent in der ganzen Pfarre. 
Nachdem aber die Pfarrer von St. Georgen nach Obernberg 
gezogen waren, wurden die Wimgüter an untertänige Bauern 
verlassen, welche jährlich fixe Stiften und Naturalien einzudienen 
hatten. Im 15. Jahrhunderte waren meist Domherrn von Passau 
Pfarrer zu Obernberg, welche sich Vicare halten mussten, da sie 
grösstentheils nicht zu Obernberg residirten. Das Domcapitel zu 
Passau, aus dessen Mitte durch eine lange Reihe von Jahren 
die Pfarrer von Obernberg genommen wurden, genoss daher 
auch das Einkommen der Pfarre und überliess dem bestellten 
Yicar, der die Seelsorge besorgen musste, nur die Einkünfte der 
Wim- und Stiftgüter mit einigen Zehenten, während der übrige 
Zehent zum domcapitlischen Maierhofe in St. Georgen geschla¬ 
gen wurde1). Selbst als das Domcapitel keine Pfarrer mehr 
*) Die Einkünfte der Pfarre St. Georgen-Obernberg bestanden um 
1608 in folgenden Stiften und Gilten: 
Von der Gross wim in Geld 1 Pfund dl. schwarzer Münze, für den 
Käse 6 ß dl., 120 Eier, ein Schwein, 2 Hühner, 1 Schödt Harb, 4% Metzen
	        
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