Volltext: Neuntes Bändchen. Die Entstehung und die rechts- und sozialgeschichtlichen Verhältnisse des Marktes Rohrbach in Oberösterreich (9. 1923)

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wurde sie abermals von Herzog Albrecht III. an Reinprecht von Walsee- 
Enns verpfändet. Im Jahre 1435 wurde sie zurückgelöst.1) Als landes- 
fürstliche Pfleger finden wir 1443 und 1457 Cholman den Oberhaimer. 
1470, 1471, 1478, 1479 Simon den Oberhaimer. Aber schon 1490 am 
3. Oktober wurde Falkenstein mit der Maut in (Nieder-)Ranna den 
Freiherren Siegmund und Heinrich Heinrich verpfändet und 1494 um 
10.000 fl. gegen Wiederkauf verkauft. Des Letzteren Sohn, Graf Hans von 
Hardeck hatte die Herrschaft bis 1515 inne, sein Pfleger war Michael von 
Traun zu Eschelberg. Am 16. Oktober 1515 verschrieb K. Max l. Falkenstein 
seinem Rat und Schatzmeister Jakob Villinger pfand- und pflegweise, von 
welchem sie mit Genehmigung Erzherzogs Ferdinand am 21. Oktober 1521 
Jobst von Oberweinmair übernahm. Nach dessem Tode verschrieb K. Ferdinand 
die Herrschaft samt dem Landgericht am 21. Dezember 1527 dem Jörg von 
Herberstein und dessen Erben. Von diesen nahm die Herrschaft der „ehrsame" 
Bürger zu Hofkirchen Bartlme Salburger, der als Salzbereiter zu Mitteln 
gekommen war, um eine jährliche Summe von 800 fl. rechnungsfrei in 
Bestand. Bartlmes Voreltern dürften im Dorfe Salaberg bei Oepping 
gehaust haben. Der ursprüngliche Name lautete Salaberger oder Salaburger, 
wie 1574 Gottfried sich selbst fertigt, wie auch die Reformationskommission 
1554 dem Bartlme einfach „Salberger" nennt. Bartlmes Söhne Oswald, 
Gottfried und Heinrich wurden 1571 in den Ritterstand erhoben. Heinrich 
brachte 1605 die Herrschaft käuflich an sich, entsagte 1607 der Lehre Luthers, 
kehrte in den Schoß der katholischen Kirche zurück und wurde ein Jahr 
später in den Freiherrnstand erhoben. 1665 erhielt die Familie den Grafen- 
stand und lebt noch heute auf Altenhof. 
 
VI. Das Verhältnis des Marktes Rohrbach zur 
Herrschaft Falkenstein in Altenhof. 
Durch die Justizreformen K.Josefs II. kam es im Jahre 1788 in Rohrbach 
zur Errichtung eines Ortsgerichtes und zur Organisierung des Magistrates 
(mit einem rechtskundigen Syndikus). Dadurch wurde der Herrfchaft Falkenstein 
die Zivilgerichtsbarkeit über den Markt entzogen, aber auch die Kriminal- 
gerichtsbarkeit, da mit Patent vom 20. August 1787 der Magistrat in Freistadt 
für das Mühlviertel als ordentliches Kriminalgericht bestellt wurde. Die 
Kriminalgerichtsbarkeit erhielt aber die Herrschaft Falkenstein zwei Jahre 
darauf wieder, nachdem K. Leopold II. mit Kundmachung der vereinigten 
Hofstelle vom 26. Juli 1790 anordnete, daß die Einrichtung neuer Kriminal- 
Kreisgerichte wieder aufzuhören habe und die vor dem Patente vom 20. August 
1787 bestandene Verfassung der Kriminalgerichtsbarkeit beizubehalten sei.3) 
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1) Doblinger, Die Herren von Walsee, Archiv für österr. Geschichte, 95. Bd., S.533. 
2) Strnadt, Das Land im Norden der Donau und Siebmacher (Starkenfels— 
Kirnberger) Oberösterreichischer Adel. S. 310 ff. 
3) Strnadt, Materialien zur Geschichte der Entwicklung der Gerichtsverfassung und 
des Verfahrens in den alten Vierteln des Landes ob der Enns bis zum Untergange der 
Patrimonialgerichtsbarkeit, Archiv für österr. Geschichte, 97. Bd., S. 237 ff.
	        
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