Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
südöstlichen Gebietstheilen unseres Kronlandes unter genauer Vorschreibung der 
Zufahrtsstraßen und Evidenzhaltung der Bezugsberechtigten gestattet und erst 1824 
gleich dem Salzhandel überhaupt im ganzen Lande freigegeben worden ist.124) 
Die Handhabung der vorstehend geschilderten Maßnahmen gegen das fremde 
Salz wie auch das bezügliche Strafrecht oblag dem Salzamte in Gmunden als 
erster Instanz. Eine Berufung gegen dessen Urtheilsspruch war bei der ober- 
österreichischen Landeshauptmannschast und weiterhin bei der »iederösterreichischen 
Regierung anzubringen.422) Zur Erfüllung seiner Aufgabe waren dem Salzamte 
geeignete Organe, die „Salz bereit er", auch „Salz üb errett er" oder kurz- 
>veg „Ueb errett er" genannt, zugetheilt, welche schon vor dem Jahre 1432 ihrer 
Aufgabe nachkamen.4214) Diese bestand darin, daß die Salzbereiter in dem ihnen 
zugewiesenen Bezirke alle Straßen, Wege und ungewöhnlichen Steige bei Tag itnb 
Nacht zu bereiten, nach den Fuhrleuten und Samern, welche fremdes Salz ins 
Land bringen wollten, zu fahnden und endlich jenes auch iu den Häusern der 
Bewohner auszuforschen halten. Diesbezüglich waren sie mit sehr weitgehenden 
Vollmachten ausgestattet und gut bewaffnet. Weiter wurden die Salzbereiter noch 
als sicheres Geleite bei Ueberbringung der Großkufenhaudelssalzgefülle von den 
Ladstätte» nach Gmunden verwendet und hatten auch darüber zu wachen, daß 
man das für den dortigen Wochenmarkt bestimmte Getraide und sonstige Lebens¬ 
mittet nicht anderswohin verführte. Sie wurden vom Salzamtmanne beeidet und 
viermal im Jahre sammt ihren Leuten einer Musterung unterzogen. Im XVI. Jahr-. 
Hunderte waren je ein Salzbereiter für das Mühl- und Machlandviertel, ein 
dritter für das Land zu beiden Seiten der Traun mit dem Sitze Wolfsegg 
bestimmt. Später zog man die zwei erstgenannten Posten auf einen zusammen 
und stellte dafür einen Salzbereiter im Hausruck- und Traunviertel auf. Der Salz¬ 
bereiter zu Wolfsegg hatte für feine Person zwei Pferde und vier tvohlbewehrte 
Fußknechte zu halten, die man „Salzübergeher" nannte; überdies wurde ihm auf 
Kosten des Salzamtes »och ein Reiter („Ainspaniger") beigegeben. Die beiden 
anderen Salzbereiter hielten sich zwei, beziehungsweise ein Pferd, aber keine Fu߬ 
knechte. Von 1622 angefangen wurden jedem der drei Salzbereiter nur je zwei 
Fußknechte zugesellt.422) Daß diese kleine Schar unmöglich ihrer Aufgabe in 
vollem Umfange gerecht lverdeu, und daß deshalb die gegen das Eindringen des 
fremden Salzes erlassenen Verbote keineswegs die beabsichtigte Wirkung erzielen 
konnten, ist leicht begreiflich. Erst gegen das Ende des XVII. Jahrhundertes wurde 
die Zahl der Fußknechte auf insgesammt zehn bis elf und 1718 auf das Doppelte 
erhöht.422) 1764 verstärkte man diese „Salz-" oder „Grenzfußknechtcompaguie" 
um weitere zwölf Mann; auch trugen nun die Stünde des Landes ob der Ens 
zu deren Unterhalt die Hälfte bei, wofür mau ihnen einen Theil der einfließendeu 
Strafgelder überließ.422) 1775 übernahmen den Dienst der Salzfußkuechte die 
„Grenzcordonisten", welche »och zu Beginn des XIX. Jahrhundertes in der Stärke 
von nahezu 100 Mann unter dem Commando eines „Grenzinspectors" und von 
drei bis vier „Grenzbereitern" standen.42») 
Um 1563 erhielten die Salzbereiter, u. zw. der zu Wolfsegg monatlich für 
jedes Pferd 10 U 4, für jeden Fußknecht 3 // 4, der Salzbereiter im Mühl- und
	        
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